Abmahnung Onlineversand Leipzig GmbH durch Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer wegen Privatverkauf

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Onlineversand Leipzig GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Kretchmann, aus Leipzig, vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von den Rechtsanwälten Diesel, Schmitt, Ammer aus Trier.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende Widerrufsbelehrung
  • Fehlendes Impressum
  • Unzulässige Vertragsbedingungen

Die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 859,80 EUR und Kosten für einen Testkauf in Höhe von 102,50 EUR, insgesamt also 962,30 EUR, auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 20.000,00 EUR. Die Kosten des Testkaufs setzen sich zusammen aus einer Pauschale, welche an ein beauftragtes Unternehmen bezahlt wurde sowie aus dem gezahlten Kaufpreis.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Die der Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Änderung unterschrieben werden. Insbesondere im Hinblick auf die Höhe der im Falle eines Verstoßes zu zahlende Vertragsstrafe besteht zwingender Änderungsbedarf. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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