Abmahnung RA van Maele für MV Marketing & Vertrieb wegen Verletzung der Marke „Divina“

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Uns erreichte erneut ein Schreiben von RA Marcel van Maele in Bezug auf den angeblich markenverletzenden Vertrieb eines Parfums „Divina“.

Wenn Sie auch ein Schreiben von RA Marcel van Maele erhalten haben, können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung bei uns melden. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz können wir Sie hier kompetent und schnell beraten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Kontaktdaten. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist Gegenstand des Schreibens von RA Marcel van Maele?

In dem uns vorliegenden aktuellen Fall wird von der MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH durch RA Marcel van Maele ein markenverletzender Vertrieb von Parfüm / Kosmetikprodukten unter der Bezeichnung „Divina“ abgemahnt. Die abmahnende MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH gibt an, Inhaberin der deutschen Wortmarke Divina zu sein.

Was wird seitens RA Marcel van Maele gefordert?

Es wird die Abgabe einer sehr umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Es handelt sich um eine markenrechtliche Abmahnung.


Wie sollte man auf das Schreiben von RA Marcel van Maele reagieren?

Wichtig ist, die Abmahnung ernst zu nehmen. Die gesetzten Fristen sollten unbedingt beachtet werden. Ausweislich der Abmahnung scheint die MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH auch einstweilige Verfügungsverfahren und Gerichtsverfahren nicht zu scheuen, wenn die Frist nicht beachtet wird. Dass die Abmahnung nur als einfacher Brief versendet wird, spielt zunächst keine Rolle.

Gleichzeitig sollte die Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell unterschrieben werden. Insbesondere die im Hintergrund bestehenden Beseitigungspflichten können zu erheblichen Kosten führen.

Wir raten betroffenen Unternehmen folgende Tipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Wir kennen den Gegner und haben bereits mehrfach über Abmahnungen von Rechtsanwalt van Maele berichtet und Mandanten vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten


Unsere Kontaktdaten sind:

Tel: 0251 / 208680-30

Fax: 0251 / 208680-50

eMail: info@wd-recht.de

www.muensteraner-rechtsanwaelte.de



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