Abmahnung: RAe Lentze Stopper für DAZN Ltd.| DAZN Gastronomie

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Lentze Stopper aus München mahnt im Auftrage der DAZN Limited aus Großbritannien, erneut den Inhaber eines Gastronomiebetriebs wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Über die DAZN Limited:

DAZN ist ein kostenpflichtiger Streamingdienst, der seit August 2016 betrieben wird und Sportübertragungen über das Internet anbietet. Im deutschsprachigen Raum hat DAZN insbesondere Sportübertragungsrechte an Spielen der UEFA Champions League und der Bundesliga.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird dem Betreiber eines Gastronomiebetriebs vorgeworfen, ein Spiel der Gruppenphase der UEFA Champions League in seiner Gaststätte ausgestrahlt zu haben, ohne dass hierfür erforderliche gewerbliche Abonnement erworben zu haben.

Ähnliche Abmahnungen:

In der Vergangenheit haben wir schon über Abmahnungen durch die Kanzlei Lentze Stoppe für die DAZN Ltd. berichtet:

Abmahnung: RAe Lentze Stopper für DAZN Limited | Pay-TV

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Gastronomiebetreiber wird seitens der Rechtsanwälte Lentze Stopper aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Es wird zudem auf angeblich bestehende Schadensersatzansprüche verwiesen, welche sich nach den Gebühren für ein Jahresabonnement berechnen und 4.788,00 € betragen sollen. Darüber hinaus wird die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.088,60 € gefordert. Weiter wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot gemacht. Dies sieht die Zahlung eines Gesamtbetrages von 2.250,00 € vor. Dieses Angebot gilt allerdings nur, wenn der Abgemahnte einen Abonnentenvertrag mit der DAZN Limited bezüglich der gewerblichen Vorführung der Live-Übertragungen abschließt (DAZN For Business Paket) und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema