Abmahnung Rechtsanwalt Levent Göktekin für Sae-Dealer Ltd. wegen Privatverkauf bei eBay

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Sae-Dealer Ltd. vor. Die Firma Sae-Dealer Ltd. wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin. Betroffen ist das Marktsegment Rasierklingen.

In der Abmahnung wird gerügt:

Fehlende Widerrufsbelehrung

Fehlendes Impressum

Rechtsanwalt Levent Göktekin fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Nehmen Sie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter und beachten Sie die in den Abmahnschreiben gesetzen Fristen. Wenn die Frist nicht beachtet wird, kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage am Gerichtsort seiner Wahl erheben. Dadurch entstehen erhebliche zusätzlich Kosten, die kaum mehr reduziert werden können. Sofern Sie den Verstoß tatsächlich begangen haben, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diesbezüglich sind aber gewisse Formvorschriften und inhaltliche Anforderungen zu beachten. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Anwalt mir Ihrer Vertretung beauftragen.

Hinweis zur Abmahnung von Privatverkäufern:

Je nach Umfang und Art der verkauften Ware durch Privatverkäufer können diese als gewerbliche Verkäufer eingestuft werden. Dies ist anhand von verschiedener Kriterien zu beurteilen. Der Abgemahnte Privatverkäufer sollte sich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen und nicht sein eigenes subjektives Rechtsempfinden zu Grunde liegen. Dies steht häufig im Widerspruch zur objektiven Rechtslage und der bereits vorhandenen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per E-Mail (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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