Abmahnung - So verhalten Sie sich richtig bei Abmahnschreiben

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Mit zunehmender Verbreitung des Internet kommt es immer wieder vor, dass Internetnutzer unerwartet Abmahnungen von Rechtsanwälten erhalten. In diesen wird der Abgemahnte aufgefordert, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, Schadensersatz zu leisten und Anwaltskosten zu zahlen.

Nicht selten sind Adressaten solcher Abmahnungen insbesondere Teilnehmer von Internettauschbörsen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Den Abgemahnten wird dabei vor allem das illegale Anbieten von Musiktiteln, Filmen sowie Hörbüchern oder die unberechtigte Verwendung von Bildern zum Vorwurf gemacht. Aber auch eine große Anzahl an komplizierten gesetzlichen Anforderungen an Unternehmer im Internet führt dazu, dass nicht nur Privatpersonen sondern auch diese immer wieder eine Abmahnung erhalten.

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie dient dazu, Streitigkeiten vor allem im Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht auf direktem und kostengünstigem Weg außergerichtlich beizulegen.

Gleichwohl die regelmäßig kurzen Fristen in den betreffenden Abmahnschreiben ein unverzügliches Handeln erfordern, ist dennoch davon dringend abzuraten, diese Schreiben widerspruchslos hinzunehmen und den verlangten Betrag zu zahlen sowie die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Allerdings begeht der Betroffene einen schweren Fehler, wenn er eine Abmahnung gänzlich ignoriert, da der Rechteinhaber seine Rechte dann gerichtlich geltend machen kann. Durch dieses streitige Verfahren entstehen für den Betroffenen regelmäßig deutlich höhere Kosten.

Sollten Sie ein Abmahnschreiben erhalten, ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen, der sich in dem betreffenden Rechtsgebiet auskennt. Ihr Rechtsanwalt prüft, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben sollten oder eine Verteidigung gegen die erhaltene Abmahnung und somit ein weiteres Vorgehen empfehlenswert ist. Im Rahmen dieser Prüfung wird außerdem kontrolliert, ob die geltend gemachten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind.

Inzwischen gibt es mehrere Urteile, die zeigen, dass eine Verurteilung des Betroffenen nicht so sicher ist, wie es die abmahnenden Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben glauben machen wollen. Außerdem ist die Höhe des Schadensersatzes sowie der Anwaltskosten in vielen Fällen zu hoch angesetzt. Schließlich beinhalten die vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig nicht erkennbare Fallen für den Betroffenen. Zum Schutze seiner Rechte empfiehlt es sich hier, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Mehr zum Thema „Abmahnung" finden Sie auf meiner Internetseite www.kanzlei-thalwitzer.de.


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