Abmahnung Taylor Wessing für FC Bayern München AG wegen Verkaufs gefälschter Trikots

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Taylor Wessing mahnte im Auftrag der FC Bayern München AG den Verkauf von gefälschter Markenkleidung auf der Plattform eBay ab. Da sich die FC Bayern München AG im vorliegenden Fall auf eine sog. Unionsmarke, also quasi eine EU-Marke, stützt, basiert die Abmahnung nicht auf dem deutschen Markengesetz, sondern der europäischen Unionsmarkenverordnung (UMV).

Die Ware

Bei der Kleidung handelte es sich um Trikots, die für den unbedarften Käufer aussehen, wie lizenzierte Trikots des FC Bayern München. Jedoch hatten nach Auskunft von Taylor Wessing „interne Überprüfungen“ beim FC Bayern München ergeben, dass diese Trikots keine Originalware waren. Demnach handele es sich um Fälschungen. Taylor Wessing ließ allerdings die Möglichkeit offen, einen Nachweis zu erbringen, dass es sich doch um lizenzierte Originalware handele.

Die Rechtslage

Wenn lizenzierte Markenkleidung ordnungsgemäß vom Lizenznehmer in den Verkehr gebracht wurde, darf diese grundsätzlich auch auf Plattformen wie eBay weiterverkauft werden. Die Markenrechte des Lizenzgebers – also der FC Bayern München AG in diesem Fall – sind dann nach dem Grundsatz der sog. Erschöpfung bereits genutzt wurden und können nicht erneut geltend gemacht werden.

Erschöpfung 

Anders verhält es sich bei gefälschter Lizenzware. In solchen Fällen wurde gerade keine Lizenzgebühr bezahlt, um z. B. Trikots in den Verkehr zu bringen. Demnach sind die Markenrechte des Markeninhabers auch noch nicht erschöpft. Wenn diese gefälschte Ware dann verkauft oder auch gebraucht weiterverkauft wird, liegt eine Markenrechtsverletzung vor, die gem. § 9 UMV abgemahnt werden kann.

Vorsicht auch bei Privatverkauf!

Zwar können Markenverletzungen eigentlich nur im gewerblichen Rahmen abgemahnt werden. Die Unionsmarkenverordnung soll vorrangig denjenigen treffen, der die Ware in großem Stil herstellt – nicht denjenigen, der ein einzelnes Exemplar weiterverkauft. Dennoch hat die Produktpiraterie dank technischer Verbesserungen immer weiter zugenommen. Auch sind die Big Player z. B. in Asien selten zu greifen. Wohl aus diesem Grund ist die Rechtsprechung daher mittlerweile ziemlich streng und bejaht gewerbliches Handeln auch schon bei gelegentlichem Handel auf Plattformen wie eBay, selbst wenn man angeblich „Privatverkäufer“ ist.

So schnell ist man gewerblicher Händler

Verkauft man also regelmäßig z. B. gebrauchte Kleidung, kann man auch bei Angebot einer einzigen Markenfälschung als gewerblicher Händler eingestuft werden. Der Streitwert eines Gerichtsverfahrens liegt dann üblicherweise bei mindestens 50.000 €, bei so bekannten Marken wie jener der FC Bayern München AG auch leicht ein Vielfaches davon. Schon die Kosten eines eigenen Anwalts sind dann deutlich im vierstelligen Bereich. Einen eigenen Anwalt braucht man in einem solchen Verfahren auch zwingend, da der Streit vor dem Landgericht ausgefochten wird und dort Anwaltszwang herrscht. Doch diese Kosten lassen sich vermeiden – mit Beratung beim Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der auf Markenrecht spezialisiert ist.

Fragen zum Markenrecht? Sprechen Sie uns an!

Wenn Sie eine Abmahnung wegen gefälschter Markenkleidung erhalten, ist zunächst zu klären, ob es sich dabei wirklich um Fälschungen handelt oder ob die Ware regulär im Handel gekauft wurde. In letzterem Fall ist die Abmahnung unberechtigt. Eine sog. unberechtigte Schutzrechtsverwarnung kann ebenfalls teuer werden – für den Abmahner! Er muss dann nämlich dem zu Unrecht Abgemahnten Schadensersatz zahlen. Wir prüfen das für Sie! 

Doch selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollte genau Acht auf den Wortlaut einer Unterlassungserklärung gegeben werden. Der Abmahnung anliegende Entwürfe sind häufig zu weit gefasst und benachteiligen den Abgemahnten unzumutbar. Eine Unterlassungserklärung darf auch verändert oder selbst verfasst werden. Wir machen das für Sie!

Wir haben viel Erfahrung im Markenrecht. Rechtsanwalt Lars Rieck ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2008 und damit auf das Markenrecht spezialisiert. Daher können wir Ihnen bei der genauen Einschätzung der Rechtslage und der Formulierung der Unterlassungserklärung wertvolle Hilfe leisten.

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