Abmahnung und einstweilige Verfügung von Thoralf K. wegen fehlenden Links zur OS-Plattform

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Es erreichte uns kürzlich eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg. In diesem Beschluss ist der Antragsteller der Immobilienmakler Thoralf K. aus Berlin. Der Antragsgegner ist ein Makler aus Nordrhein-Westfalen.

Vorab: Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars in außergerichtlichen Fällen
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung/Einstweiligen Verfügung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Der aktuelle Fall Thoralf K. und Rechtsanwalt Roger Näbig

Der betroffene Makler wurde einen Monat zuvor durch den Rechtsanwalt Roger Näbig aus Berlin, welcher im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg auch Prozessbevollmächtigter des Antragstellers ist, abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (unsere Verhaltenstipps bei Abmahnung finden Sie am Ende dieses Artikels). Grund der Abmahnung war die ODR-Verordnung, welche Unternehmer im Fernabsatzmarkt der EU verpflichtet, Verbraucher über eine Streitbeilegungsplattform zu informieren. Laut den Ausführungen von Rechtsanwalt Roger Näbig stünden der Antragsgegner und der Immobilienmakler Thoralf K. trotz der räumlichen Distanz in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

Was beinhaltet der Beschluss des Landgerichts Hamburg?

In dem Beschluss wird dem Antragsgegner untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken im Internet Dienstleistungen eines Immobilienmaklers mittels Immobilienanzeigen anzubieten, ohne dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen, insbesondere an leicht zugänglicher Stelle den Link zur Plattform zur Verfügung zu stellen.

Der rechtliche Hintergrund des Beschlusses 

Die sog. ODR-Verordnung verpflichtet Unternehmer innerhalb der EU dazu, einen aktiven Link auf die OS-Plattform in ihrem Online-Angebot (Fernabsatz) bereitzuhalten. Die Plattform bietet Verbrauchern eine außerprozessuale Möglichkeit der Streitbeilegung innerhalb der EU. Fehle dieser Link, handele der Unternehmer unlauter gem. § 3a UWG i. V. m. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO EU. Daher könne einem Mitbewerber ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 3 UWG zustehen.

Der Antragsgegner ist neben der Verpflichtung zur Unterlassung ebenfalls verpflichtet worden die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Streitwert wurde auf 5.000 € festgesetzt.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer einstweiligen Verfügung

Eine einstweilige Verfügung ergeht durch Beschluss eines Landgerichts. Dieser gewährt dem Antragssteller auch ohne mündliche Verhandlung die vorläufige Sicherung seiner Rechte. Das ist der wesentliche Unterschied zu einem Urteil, denn dieses schafft „endgültige rechtliche Tatsachen“. In der Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts werden Sie darüber informiert, dass Sie nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt Widerspruch gegen den Beschluss beim Landgericht einlegen können.

Verhaltenstipps bei Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie immer folgende Grundregeln beachten:

  1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  2. keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  3. Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  4. Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

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