Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e.V.: Anschrift & Name in Laden, Handelsregister & Quittung

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Die Abmahner

Der gemeinnützige Deutsche Konsumentenbund e.V. sitzt in Roßdorf und setzt sich für seine Mitglieder bei juristischen Fragen ein. Abmahnungen und Stellungnahmen gehören zum Tagesgeschäft des Vereins. 

Der Vorwurf 

Der Verein wirft einer Verkaufsfiliale vor, die angebotenen Produkte nicht ausreichend gekennzeichnet zu haben. Die Produkte wurden dabei nicht mit dem Grundpreis versehen, der für die Konsumenten entscheidend ist. 

Zudem stehen auf der Quittung, im Eingangsbereich des Ladens und im Handelsregister unterschiedliche Anschriften und Namen des Unternehmens. Auf der Quittung steht lediglich der Firmenname. Die Angaben im Eingangsbereich stimmen nicht mit denen aus dem Handelsregister überein. 

Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um den Handlungen in Zukunft durch Strafe zuvorzukommen. 

Unsere Einschätzung

Die Einhaltung von Gesetzen ist für ein faires Wettbewerbsverhältnis essentiell. Kunden benötigen die für einen Vertragsschluss relevanten Angaben, wie Preis und Produktbeschreibung, um sich für oder gegen das Produkt zu entscheiden. Deshalb muss der Gesamtpreis angegeben werden. 

Zudem benötigen die Verbraucher eine Anlaufstelle bei Fragen oder Anregungen. Diese Angaben sollte der Verbraucher ohne Schwierigkeiten, wie Recherchen im Internet, erhalten. Eine konkrete Firmenbezeichnung und Anschrift sind somit grundsätzlich anzugeben.

Unser Rat

Halten Sie die Normen des Wettbewerbsrechts ein und schaffen Sie dadurch ein faires Wettbewerbsverhältnis für alle Marktteilnehmer. 

Haben Sie bereits eine Norm missachtet und eine Abmahnung erhalten, kontaktieren Sie uns möglichst innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist. Wir helfen Ihnen gerne weiter, indem wir die Unterlassungserklärung gemeinsam mit Ihnen zu besprechen, Unterlassungserklärungen berechtigter Abmahnungen zu Ihren Gunsten zu modifizieren und nicht gerechtfertigte oder gar rechtsmissbräuchliche Abmahnungen abzuwehren. Von Zahlungen oder der Abgabe einer solchen Erklärung sollten Sie ohne anwaltliche Prüfung absehen, da diese meist viel zu weit gefasst sind und für Sie daher ein enormes Haftungsrisiko bedeuten.

Wir stehen Ihnen gerne bei und bieten Ihnen eine Erstberatung bei Erhalt einer Abmahnung stets unverbindlich und kostenlos an. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Den vollständigen Fall zu dieser Abmahnung finden Sie unter:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-vom-deutschen-konsumentenbund-e-v-fehlender-grundpreis-fehlerhafte-unternehmens-anschrift/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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