Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. wegen Diät-Ergänzungsfuttermittel für Hunde - ich berate Sie
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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. wegen einer angeblich unzulässigen Bewerbung eines die Diät-Ergänzungsfuttermittels für Hunde zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.
Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin ist ein Abmahnverein, der in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen ist und somit wettbewerbsrechtlich abmahnen darf. Für eine Abmahnung in einer bestimmten Branche ist es notwendig, dass dem Verband eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern aus dieser Branche angehören. In letzter Zeit mahnt der Verband sozialer Wettbewerb, wie uns aus unserer Beratungspraxis bekannt ist, regelmäßig die angeblich unzulässige Bewerbung von Tierfuttermittel ab.
In der Abmahnung geht es um die angeblich unzulässige Bewerbung eines Ergänzungsfuttermittels für Hunde, dass zur Unterstützung des Gelenksstoffwechsels bei Osteoarthritis beworben wird. Derartige Futtermittel müssen die Voraussetzungen von Nr. 27 der Verordnung (EU) 2020/354 vom 4. März 2020 einhalten. Notwendig ist unter anderem einen Mindestgehalt an Omega-3-Fettsäuren sowie EPA und ein Vitamin-E-Gehalt. In der im Angebot veröffentlichten Fütterungsempfehlungen, die eine sehr geringe Menge dieses Futtermittels vorgeben, werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. Es darf daher, so die Abmahnung, nicht als Diätergänzungsfuttermittel gekennzeichnet oder beworben werden. Somit dürfe das Produkt u.a. nicht mit „Zur Unterstützung des Gelenksstoffwechsels bei Osteoarthritis“ beworben werden.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.
Meine Einschätzung:
Die Abmahnkosten in Höhe von 357,00 € sind im Vergleich zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eher gering. Die geforderte Unterlassungserklärung ist jedoch ebenso weitreichend, da neben einer Verpflichtung, etwas zu unterlassen, für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe eingeräumt wird. Andernfalls wäre eine Unterlassungserklärung nicht ausreichend.
Die geforderte Unterlassungserklärung ist gegebenenfalls weitreichender, als es auf ersten Blick den Anschein hat. Obwohl sich die Unterlassungserklärung auf ein ganz bestimmtes Produkt bezieht, kann aufgrund sogenannter kerngleicher Verstöße nicht ausgeschlossen werden, dass die Unterlassungserklärung ggf. auch für andere Produkte gilt, die ebenfalls unzulässig in dieser Form beworben werden.
Letzter Zeit beobachten und beraten wir immer mehr Abmahnungen im Bereich Tierfutter. Nach unserem Eindruck kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige Tierfutterprodukte nicht korrekt gekennzeichnet oder beworben werden, selbst wenn die Information des Herstellers dafür verwendet werden.
- Ausführliche Informationen haben wir hier zusammengestellt: Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen der Bewerbung von Tierfutter und Ergänzungsfuttermittel
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb wegen Diät-Ergänzungsfuttermittel für Hunde erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb wegen der angeblich wettbewerbswidrigen Bewerbung von Tierfutter erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
- Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
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Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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