Abmahnung von Daniela Podeus wegen „ebbe und flut“ erhalten? Ich berate Sie

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Hier in der Kanzlei wurden zwei Fälle vorgelegt, in denen die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte eine Abmahnung für Frau Daniela Podeus wegen der Verletzung der Marke „ebbe und flut“ erhalten haben. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir hier vorliegenden Abmahnung:

Die Marke „ebbe und flut“ ist mehrfach registriert, nämlich als deutsche Marke, aber auch als Unionsmarke. Zum Teil erfolgte die Registrierung unter anderem für Dienstleistungen in der Klasse 35 „Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels, auch über das Internet, in Bezug auf … Schmuckwaren, Juwelierwaren“. Zum Teil erfolgte die Registrierung unter anderem für Waren der Klasse 14 „Juwelierwaren; Schmuckwaren“.

In der Abmahnung wird gerügt, dass Schmuckwaren mit der Bezeichnung „Ebbe & Flut“ angeboten werden. Hintergrund scheint zu sein, dass der Hersteller dieser Schmuckwaren in der Vergangenheit diese Bezeichnung für seine Schmuckwaren verwendet hatte. 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

In den beiden hier vorliegenden Fällen wird zunächst dazu aufgefordert, das Bewerben und das Angebot von Schmuckwaren unter der Bezeichnung „Ebbe und Flut“ unverzüglich einzustellen.


Des Weiteren wird zur Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.


Die mit den Abmahnschreiben übersandten vorformulierten Erklärungen sehen neben den Verpflichtungen zur Unterlassung und Vertragsstrafenvereinbarungen mit flexiblen Vertragsstrafeversprechen auch Verpflichtungen zur Auskunfterteilung und zum Schadenersatz sowie zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten vor. Die Rechtsverfolgungskosten werden in den Schreiben jedoch nicht beziffert.


Meine Einschätzung:


Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte überhaupt nur dann abgegeben werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist und wenn die Unterlassungserklärung auch eingehalten werden kann. Dies kann insbesondere bei Angeboten auf der Plattform Amazon problematisch sein, wo der Inhalt einer ASIN jederzeit, warum auch immer, geändert werden kann.


In den Abmahnschreiben werden zwar keine Abmahnkosten beziffert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Abmahnung kostenfrei ist. Wie sich aus den mit den Abmahnschreiben übersandten vorformulierten Unterlassungserklärungen ergibt, sollen die Abgemahnten Rechtsanwaltskosten erstatten. Der Abmahnerin steht es selbstverständlich frei, die Abmahnkosten später noch zu beziffern und geltend zu machen. Es ist jedoch auffällig, dass anders als üblich, in der Abmahnung selbst kein Wort zu den Abmahnkosten verloren wird.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte für Frau Daniela Podeus wegen der Verletzung der Marke „ebbe und flut“ erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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Foto(s): Andreas Kempcke

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