Abmahnung von DAZN vs. Gaststätteninhaber wegen Fußball-Live-Übertragung: Ein präventiver Blick auf die Rechtslage
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Die Digitalisierung und die damit verbundene Verschiebung traditioneller Medienlandschaften haben die Rechte an Sportübertragungen, insbesondere an Fußball-Live-Übertragungen, zu einem immer wertvollen Gut gemacht. Anbieter wie DAZN, die sich auf exklusive Übertragungsrechte konzentrieren, haben eine zunehmend stringente Haltung gegenüber unbefugten Nutzungen ihrer Inhalte entwickelt. Dies zeigt sich immer wieder in den durch die Kanzlei Lentze Stopper ausgesprochenen Abmahnungen gegen Gaststätteninhaber, die gegen die Urheberrechte von DAZN verstoßen, indem sie entsprechende Fußballspiele ohne eine gewerbliche Lizenz übertragen haben sollen. Doch was verbirgt sich hinter dieser Abmahnung und welche juristischen Fallstricke lauern für Betreiber von Gaststätten?
Der rechtliche Rahmen: Einblick in das Urheberrecht
Fußball-Live-Übertragungen können urheberrechtlich geschützte Werke sein, die durch §§ 15 und 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere das Recht auf öffentliche Wiedergabe exklusiv den Rechteinhabern (zB DAZN) zustehen können. Ein Gaststätteninhaber, der solche Inhalte ohne die erforderliche Lizenz für eine gewerbliche Nutzung zeigt, kann damit unter Umständen das Urheberrecht verletzen. § 15 UrhG regelt, dass die „öffentliche Wiedergabe“ von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erfolgen darf. In einer Gastronomie, in der Fußballübertragungen auf Bildschirmen oder Leinwänden gezeigt werden, kann es sich um eine öffentliche Wiedergabe handeln, die der Lizenzierung bedarf. Ohne diese Lizenzierung kann die Übertragung zu einer unzulässigen Urheberrechtsverletzung werden, die zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Genau hier setzen Rechteinhaber wie DAZN mit ihren anwaltlichen Abmahnungen an.
Abmahnung von DAZN: Die Kanzlei Lentze Stopper
Im aktuellen Fall richtet sich die Abmahnung gegen einen Gaststätteninhaber in Berlin, der ohne ein gewerbliches Abonnement die Fußballübertragungen von DAZN öffentlich gezeigt haben soll. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Lentze Stopper ausgesprochen, eine auf Sport ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei, die häufig für DAZN tätig wird. Die Kanzlei fordert nicht nur die Unterlassung der aus ihrer Sicht illegalen Übertragungen. Darüber hinaus wird ein Schadensersatz in Höhe von 4.788 € gefordert. Dieser Betrag soll dem entsprechen, was der Gaststätteninhaber bei Abschluss eines gewerblichen Abonnementvertrages zu zahlen hätte. Außerdem verlangen die Rechtsanwälte die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 1.088,60 €, sodass der Gesamtbetrag, der von dem Gaststätteninhaber zu zahlen ist, 5.891,60 € beträgt.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Abmahnung ist die Forderung nach einer Unterlassungserklärung. In dieser wurde durch die Kanzlei Lentze Stopper ein Entwurf einer strafbewährten Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sieht vor, dass im Falle einer Wiederholung der Rechtsverletzung eine Vertragsstrafe von 9.000 € fällig wird. Dies dient dem Zweck, eine zukünftige Rechtsverletzung durch den Gaststätteninhaber zu verhindern und eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Dem Gaststätteninhaber droht bei Abschluss des Unterlassungsvertrages ein realistisches Vertragsstrafenrisiko, sollten in seiner Gaststätte künftig erneut Dazn-Spiele gezeigt werden, ohne vorher eine gewerbliche Lizenz erworben zu haben. Für den Fall, dass die Abmahnung ignoriert oder zurückgewiesen wird droht unter Umständen für ihn das Risiko, dass er gerichtlich auf Unterlassung und/oder Zahlung verklagt wird.
Empfehlungen für Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung von DAZN
Wenn Sie eine Abmahnung von DAZN erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie nicht vorschnell handeln. Eine Abmahnung kann beängstigend wirken, Sie sollten jedoch in jedem Fall Ruhe bewahren.
Zunächst sollten Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurücksenden. Viele Abmahnungen wie die der DAZN enthalten vorformulierte Erklärungen, die rechtlich gesehen nicht immer im besten Interesse des Abgemahnten sind. Oft sind diese Erklärungen zu weit gefasst und enthalten eine feste Vertragsstrafe.
In manchen Fällen ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung nicht eindeutig nachweisbar. Häufig kann es sein, dass der Vorwurf in tatsächlicher Hinsicht streitig ist. Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ein Spiel in einer geschlossenen Runde gezeigt wurde, fehlt es oft an einer „Veröffentlichung“ im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG. Dies würde bedeuten, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da die betreffende Handlung nicht öffentlich war.
Da der rechtliche Rahmen rund um Urheberrechtsverletzungen komplex und von Fall zu Fall unterschiedlich ist, sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig von einem Fachanwalt für Urheberrecht beraten lassen. Als Fachanwältin für Urheberrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um die Abmahnung auf ihre rechtlichen Grundlagen zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen die besten Schritte zu besprechen. Ich helfe Ihnen dabei, zu verstehen, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie sich rechtlich richtig verhalten.
Senden Sie uns die Abmahnung gerne zu oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Email.
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