Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in Sachen „Das Morgan Projekt“

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Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten aktuell Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Angelegenheit „Das Morgan Projekt“ ab.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Das Morgan Projekt“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Das Morgan Projekt“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.

Den von der Abmahnung Betroffenen wird von Waldorf Frommer vorgeworfen, den Film „Das Morgan Projekt“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Angelegenheit „Das Morgan Projekt“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer im Fall „Das Morgan Projekt“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Abgeltung der Ansprüche angestrebt.

Abmahnung von Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Das Morgan Projekt“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Das Morgan Projekt“ erhalten?

Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen, das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die betroffenen Anschlussinhaber gute Karten gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Das Morgan Projekt“?

In vielen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.

Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Angelegenheit „Das Morgan Projekt“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Hilfe ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber unsere Rechtsanwälte per Telefon erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.

Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per E-Mail gestellt werden.


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