Abmahnung von der Catprint MEDIA GmbH durch Kanzlei Gebler-Fleischhacker

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker aus Hannover vor, die für die Catprint MEDIA GmbH auftritt. Über Abmahnungen dieser Art, dort noch durch die Kanzlei Gucia, haben wir verschiedentlich berichtet, vgl. u.a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/catprint-media-gmbh-und-bernd-gucia-abmahnung-wegen-uli-stein-cartoons_181841.html

Vorab: Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie mich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage unter info@wd-recht.de oder telefonisch unter 0251 / 208680-30 kontaktieren. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht habe ich fundierte Kenntnisse im Urheberrecht. Die Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH kenne ich ebenso, wie deren Rechtsvertretung.  

Gegenstand der Abmahnung

Auch vorliegend handelt es sich um den Vorwurf, dass eine Grafik des Zeichners Uli Stein ohne eine Nutzungserlaubnis verwendet zu haben. Die Catprint MEDIA GmbH behauptet exklusive Nutzungsrechte an der Grafik seit Mitte 1997. Konkret wird gerügt, dass der Abgemahnte die Grafik (die Darstellung eines Pinguins mit dem Schild „Dagegen“) unberechtigt auf seinem -gewerblichen- Facebook-Auftritt öffentlich zugänglich (§ 19a UrhG) gemacht habe.

Gefordert wird von dem Abgemahnten

  • Die Nutzung unverzüglich einzustellen
  • Die Nutzung künftig zu unterlassen und hierüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (ein Entwurf liegt dem Schreiben bei)
  • Auskunft zu erteilen über die Dauer der gerügten Nutzungshandlung.

Finanzielle Forderungen werden zunächst nicht gestellt. Nach erteilter Auskunft werden diese allerdings in einem weiteren Schreiben nachgefordert, nämlich

  • Aufwandserstattung (d.h. Zahlung der -erfahrungsgemäß hohen- Rechtsanwaltskosten)
  • Lizenzschadenersatz (berechnet auf Grundlage der zuvor erteilten Auskunft)

Tipp: Verhalten nach Erhalt einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung

Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen! Bereits eine geringe Überschreitung kann gerichtliche Weiterungen nach sich ziehen!

Gleichzeitig sollten Sie nicht überstürzt handeln. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung oder erteilte Auskunft kann kaum noch oder gar nicht mehr zurück genommen werden. Lassen Sie aus diesem Grunde die Berechtigung der Abmahnung vorab durch einen Fachmann urheberrechtlich prüfen. Angesichts der Materie empfiehlt sich hier insbesondere ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Geben Sie insbesondere nicht vorschnell ein Unterlassungsversprechen ab. Sofern die Abmahnung berechtigt ist und strafbewehrt Unterlassung versprochen werden soll, wäre die Abgabe der Erklärung richtig vorzubereiten und der Erklärungstext deutlich zu modifizieren, um weitere Abmahnungen mit Vertragsstrafeforderungen möglichst zu vermeiden.

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu der Rechtsvertreterin der Gegenseite auf. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit. Es besteht die Gefahr Aussagen zu tätigen, die einem später zum eigenen Nachteil entgegengehalten werden können.

Die Zahlungsforderungen, die später von der Gegenseite nachgereicht werden und deren Berechnungen bekannt sind, sind Gegenstand von Verhandlungen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.

Kontaktdaten:

Tel.: 0251 / 208680-30

Fax.: 0251/208680-50

eMail: info@wd-recht.de

Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema