Abmahnung von der Time Gate GmbH und LHR wegen Marke SAM - Wir helfen

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Diese Woche wurden wir in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung der Time Gate GmbH und LHR (Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum) Rechtsanwälte beauftragt. Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Verletzung der Marke SAM, welche die Time Gate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH besitzt.

Vorab: Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Abmahnung der Time Gate GmbH wegen der Marke SAM

Die Marke SAM genießt als deutsche Wortmarke Schutz für Bekleidungsstücke. Dies bedeutet, dass es Dritten nicht erlaubt ist, das Zeichen SAM für Bekleidungsstücke in der Bundesrepublik Deutschland markenmäßig zu verwenden. 

Wir vertreten aktuell Unternehmer, die das Zeichen als Modellbezeichnung verwendet haben. Gate GmbH und LHR (Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum) Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Kostenerstattung.

Markenverletzung auch bei Verwendung von Modellbezeichnungen?

Eine reine Modellbezeichnung, die z. B. neben der eigenen Marke verwendet wird, stellt nicht zwingend eine Markenverletzung dar. Voraussetzung ist, dass der Verkehr das Zeichen als Marke und damit als Herkunftshinweis in Bezug auf einen Markeninhaber wahrnimmt. 

Der BGH hat jüngst entschieden, dass die Gewöhnung des Verkehrs an die Verwendung von Zweitkennzeichen für sich allein nicht dafür spricht, dass im konkreten Fall das Zeichen „Sam“ als Zweitmarke erfasst wird. 

Eine Markenverletzung kann daher zu verneinen sein. Der BGH hat es bei besonders häufig vorkommenden Vornamen sogar für möglich gehalten, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht. Der BGH hat zudem darauf hingewiesen, dass daraus auch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass weniger gebräuchliche Vornamen wie der Vorname „Sam“ unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls stets als Herkunftshinweis verstanden werden (Vgl. BGH GRUR 2019, 522).

Der BGH hat ferner festgestellt, dass es bei fehlender Bekanntheit geprüft werden muss, ob die Gestaltung des konkreten Angebotes der Eindruck in Bezug auf die Marke SAM einen Herkunftshinweis erkennen lässt. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Marke in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hersteller- oder Dachmarke verwendet wird. Keine Markenverletzung sei hingegen gegeben, wenn die Modellbezeichnung, die eine nicht bekannte Marke ist, an einer unauffälligen Stelle in der Angebotsbeschreibung verwendet wird (Vgl. BGH GRUR 2019, 522).

Angesichts der Rechtsprechung des BGH ist es zu empfehlen, dass betroffene Unternehmen die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen.

Wie sollte man auf die Abmahnung von der Time Gate GmbH reagieren?

Keine Reaktion ist immer falsch und führt in der Regel zu weiteren Kostenrisiken. Die Abmahnung sollte in einem ersten Schritt von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht geprüft werden. Liegt eine Markenrechtsverletzung vor, kann die Abgabe einer individuell angepassten Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern.

Unser Tipp: Fand die Markenrechtsverletzung im Internet statt, ist es wichtig, dass Beseitigungsansprüche aus dem Unterlassungsversprechen ausgenommen werden. Andernfalls kann ein Google-Cache bereits eine horrende Vertragsstrafe auslösen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Überdies sollten Sie folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte und Fachanwälte

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung. Dr. Oliver Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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