Abmahnung von der Volkswagen AG und Lubberger Lehment trotz Corona-Krise

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Aktuell erreichte uns wieder einmal eine markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG. Die Abmahnung wird erneut von der Kanzlei Lubberger Lehment ausgesprochen. Wir vertreten seit Jahren unzählige Mandanten, die eine Abmahnung von VW und Lubberger Lehment erhalten haben. 

Wir kennen den Gegner und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Trotz der Corona-Pandemie sind wir weiter für Sie erreichbar und handlungsfähig.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Volkswagen AG und Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail. 

Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Auch am Wochenende! Die gesamte Korrespondenz kann via E-Mail und Telefon abgewickelt werden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie in unsere Kanzlei kommen.

Abmahnung von Lubberger Lehment und der Volkswagen AG – was ist das?

Auch bei der aktuellen Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG. Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist der Vertrieb von Felgendeckeln, Türschlossabdeckungen und Ventilkappen, die mit der Marken der Volkswagen AG gekennzeichnet sind. 

Die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment weisen darauf hin, dass es sich nicht Originalware handelt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Händler nachzuweisen habe, dass es sich um Originalware handelt.

Es werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche geltend gemacht. Des Weiteren soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten, welche durch die Abmahnung entstanden sein sollen, ausgleichen. Berechnungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten ist im vorliegenden Fall ein Gegenstandswert von 250.000 €. Schließlich soll der Abgemahnte die übliche Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die Volkswagen AG lässt durch ihren Rechtsvertreter folgende Forderungen stellen:

  • Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung (dem Schreiben formularmäßig angehängt) unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR,
  • Schadensersatz hinsichtlich sämtlicher – auch künftiger – Schäden dem Grunde nach fristgemäß anzuerkennen,
  • Auskunftserteilung
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR sowie etwaiger Testkaufkosten.

Welche Reaktion auf eine solche Abmahnung wird empfohlen?

Betroffene Unternehmen sollten die Abmahnung ernst nehmen, auch wenn dies in Zeiten von Corona schwerfällt. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Auch von einer Zahlung an die Gegenseite raten wir. 

Lassen Sie die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und als Experte für Markenrecht auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnung spezialisiert. Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen

Wir kennen den Gegner und haben bereits viele Mandanten in diesen Fällen vertreten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment-wegen-markenrechtsverletzung_150241.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-durch-kanzlei-lubberger-lehment_151518.html

Anwalt für Markenrecht: Dr. Wallscheid & Drouven

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid von Volkswagen oder Lubberger Lehment erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


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