Abmahnung von FROMMER LEGAL für WARNER BROS. (The Suicide Squad, Film)

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Abmahnung Frommer Legal Warner Bros

Die WARNER BROS ENTERTAINMENT INC. beauftragt die Kanzlei FROMMER LEGAL aus München mit der Verfolgung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Angeblich soll ein illegaler Down- und Upload erfolgt sein. Immer wieder kontaktieren mich Mandanten in Lüneburg wegen solcher Abmahnungen.  Eine aktuelle Abmahnung betrifft den Film „THE SUICIDE SQUAD“.


WARNER BROS ENTERTAINMENT INC. ist eine US-amerikanische Film- und Fernsehgesellschaft. Sie ist – so gibt sie es vor – die Inhaberin der Urheberrechte an den Filmen, zu denen sie über die Kanzlei FROMMER LEGAL Abmahnungen aussprechen lässt.

Abmahnung Frommer Legal Warner

Wer wird abgemahnt?

Die Abmahnung von FROMMER LEGAL erhält die Person, die Inhaberin des Internetanschlusses ist, über den der Film down- und upgeloaded worden sein soll.  

Häufig ist die diese Person aber nicht verantwortlich für das illegale Filesharing.

Trotzdem – so sieht es die Rechtsprechung – spricht die Inhaberschaft des Internetanschlusses zunächst einmal dafür, dass eine Verantwortlichkeit für die Urheberrechts-verletzung vorliegt.

Das wird gefordert

Die Forderungen von FROMMER LEGAL sind:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz: 700 €
  • Kosten der Anwälte: 235,80 €

Ist die Forderung berechtigt?

Werden Filmwerke in Online-Tauschbörsen durch Filesharing angeboten, kann das zu einer Urheberrechtsverletzung führen. Die Tauschbörsen funktionieren so: Lädt man eine Datei herunter, wird sie auch wieder vom eigenen Rechner automatisch zum Download angeboten. Dieses erneute Hochladen des Films stellt in rechtlicher Hinsicht eine öffentliche Zugänglichmachung dar. Das darf jedoch nur der Inhaber von Nutzungsrechten. Liegen diese Nutzungsrechte nicht vor, kann also eine Urheberrechtsverletzung gegeben sein.

Mein Rat

Sie sollten meines Erachtens nicht einfach den Forderungen von FROMMER LEGAL nachkommen. Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Pauschale Lösungswege gibt es jedoch nicht. Wie man reagiert, hängt vom Einzelfall ab. Denn bei Abmahnungen wegen Filesharing greift mittlerweile eine sehr umfangreiche Rechtsprechung. Deshalb ist es auch schwer, die vielen Informationen einzuordnen, die man im Internet findet.

Wenn ich Ihnen helfen kann, kontaktieren Sie mich gerne telefonisch:

  • Hamburg: 040 - 37 15 77.
  • Lüneburg 04131 – 22 14 911

Oder schicken Sie die Abmahnung direkt per

Foto(s): Adobe Stock #41023816 - S. Engels

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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