Abmahnung von Marions Kochbuch (Folkert Knieper) durch PÖPKEN SANTJER BISCHOFF - ​Wie verhalten?

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In der digitalen Welt ist die Verwendung von Bildmaterial eine gängige Praxis, doch nicht immer ist sich der Nutzende der rechtlichen Konsequenzen bewusst. Ein aktuelles Beispiel aus unserer Praxis zeigt, wie schnell man in die Falle der Urheberrechtsverletzung tappen kann. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Kanzlei PÖPKEN SANTJER BISCHOFF.

Der Ausgangspunkt: Eine Abmahnung wegen eines Fotos

Ein Gastronomiebetrieb nutzte ein Foto von Ketchup in einer kleinen Glasschüssel in ihrer Speisekarte, ohne die Rechte daran zu besitzen. Die Folge war eine Abmahnung durch den Fotografen Folkert Knieper, der seine angeblichen Urheberrechte geltend machte.

Die Forderungen: Mehr als nur die Löschung des Bildes

Neben der Entfernung des Bildmaterials wurden Schadensersatz und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert, was die finanzielle Belastung für den Betrieb erheblich erhöhte. Als Schadensersatz wurden 698 € gefordert. Dazu sollten 713,76 € an Rechtsanwaltskosten übernommen werden.

Die rechtlichen Tücken: Was man beachten sollte

Die Abmahnung wirft Fragen auf bezüglich der Beweisführung für die Urheberschaft und die angemessene Höhe des Schadensersatzes. Es wird deutlich, dass eine sorgfältige Prüfung solcher Forderungen unerlässlich ist. So fällt z.B. auf, dass Herr Knieper seinen Schadensersatz nach den MFM-Bildhonoraren berechnet. Es aber nicht erkennbar, warum er das macht.

Wie sollte mit der Abmahnung umgegangen werden?

Wichtig ist, dass die Fristen in der Abmahnung beachtet werden. Denn sonst droht ein Gerichtsverfahren. Das darf aber nicht bedeuten, dass man blind die Forderungen von Marions Kochbuch erfüllt. Erst sollte genau geprüft werden, ob dem Fotografen Knieper die Forderungen überhaupt zustehen. Und selbst für den Fall, dass sich herausstellt, dass das Foto tatsächlich ohne Berechtigung benutzt wurde, bedeutet das nicht, dass die Zahlungsforderungen von Herrn Knieper in ihrer Höhe berechtigt sind. Wir bieten dafür unsere Unterstützung an: Nutzung Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir raten davon ab, ohne vorherige anwaltliche Beratung mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Denn es kann sein, dass dadurch die Verteidigungschancen verringert werden.

Daher raten wir:

  • Ruhe bewahren, aber die Abmahnung ernst nehmen
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Geldzahlungen vornehmen
  • Nehmen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung Kontakt zur Gegenseite auf.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Marions Kochbuch erhalten haben sollten, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir haben Erfahrung in der Vertretung bei Foto-Abmahnungen und prüfen Ihre Erfolgsaussichten. Falls die Ansprüche tatsächlich berechtigt geltend gemacht werden, helfen wir Ihnen, Kosten zu reduzieren und erläutern, was gemacht werden muss, um weitere Verstöße zu vermeiden.

Bitte senden Sie uns die Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten

  • per Email: info@heldt-zuelch.de
  • als Foto per WhatsApp: 0160 9244 2043.
Foto(s): Christina Körte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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