Abmahnung von Gabriele Lang über Rechtsanwalt Hendrik Lang wegen veralteter Widerrufsbelehrung bei ebay

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Hendrik Lang für Frau Gabriele Lang erhalten? Dann empfehle ich Ihnen dringend, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. 

Mir liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Frau Gabriele Lang vor. Gerügt wird die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und das Fehlen von Information zum Muster-Widerrufsformular.

Zum Hintergrund der Abmahnung: Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Umsetzung der sog. Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 waren Änderungen am Text der Widerrufsbelehrung erforderlich. Zudem sind die Verbraucher nunmehr über das Muster-Widerrufsformular zu informieren.

Auffällig ist an der Abmahnung die sehr weitgehende und einseitige Fassung der Unterlassungsverpflichtung, die ganz allgemein eine Verpflichtung zu Informationen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in der jeweils geltenden Fassung vorsieht. Schon aus diesem Grunde empfiehlt sich nach meiner Auffassung eine Beratung in der Angelegenheit.

Neben einer Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro in Höhe von 745,40 Euro geltend gemacht. Diese Kosten sollen binnen der gleichen Frist erstattet werden, die für die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung gesetzt worden ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Frau Gabriele Lang erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen dringend, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an. Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

Umfangreiche Informationen zu den Rechtsänderungen durch die Umsetzung der sog. Verbraucherrechterichtlinie finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres ebay-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.

Gerne können Sie sich auch über die sozialen Netzwerke facebook, xing oder google+ mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema