Abmahnung von Herrn Pascal von der Weiden über die Kanzlei DIETRICH LEGAL

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung von Herrn Pascal von der Weiden über die Kanzlei DIETRICH LEGAL zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner als freiberuflicher Autor und Dichter tätig ist. Im Weiteren wird auf die Veröffentlichung eines Gedichtes in dem Facebook-Auftritt des abgemahnten Unternehmens verwiesen. Zu dieser Veröffentlichung wird der folgende Vorwurf erhoben:


„Wie mein Mandant nun feststellen musste, haben Sie auf Ihren Facebook Auftritt (…) ein Gedicht veröffentlicht, an dem mein Mandant das ausschließliche Urheberrecht innehat. Eine Zustimmung meines Mandanten zur Verbreitung des Materials lag zu keiner Zeit vor und wird auch für die Zukunft hiermit ausdrücklich widersprochen. Es handelt sich dabei um das folgende Gedicht


 „Das Handwerk“


(…)


Dieses Verhalten stellt eine nicht hinnehmbare Urheberrechtsverletzung dar, die diesseits umfangreich dokumentiert worden ist.“


Zu den Forderungen in der Abmahnung:


Der Abgemahnte soll:


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Schadenersatz i.H.v. 600,00 Euro leisten und
  • Anwaltskosten i.H.v. 713,76 Euro ersetzen.

Meine Einschätzung:


Die Übernahme von Texten ohne die erforderliche Zustimmung des Urhebers ist ein „Klassiker“ unter den Abmahnfallen. Eine entsprechende Abmahnung sollten Sie ernst nehmen.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Pascal von der Weiden über die Kanzlei DIETRICH LEGAL erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke


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