Abmahnung von IPPC LAW wegen öffentlicher Zugänglichmachung eines Pornofilms erhalten? Was nun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind Sie von der Kanzlei IPPC LAW aus Berlin abgemahnt worden, weil über Ihren Internet-Anschluss ein Pornofilm im Internet öffentlich zum Download angeboten worden sein soll? Wie soll man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat? 

Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW wegen Porno-Upload – Worum geht es?

Schon wieder wurde uns eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW zur Prüfung vorgelegt. Diese Kanzlei ist in diesem Bereich keine Unbekannte: Seit Jahren spricht IPPC LAW wie zuvor schon ihr geschäftsführender Gesellschafter Rechtsanwalt Daniel Sebastian, massenweise Filesharing-Abmahnungen aus. Aktuell wurde im Namen Firma AYLO Premium Ltd. aus Zypern abgemahnt. Der Vorwurf: über den Internet-Anschluss des angeschriebenen Anschlussinhabers soll Anfang Januar 2024 ein Pornofilm über die Internet-Tauschbörse Bittorrent öffentlich zum Download angeboten worden sein. Hierin liege eine Verletzung von Urheberrechten bzw. ausschließlichen weltweiten Verwertungsrechten der abmahnenden Firma.

Ansprüche: Beseitigung, Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz, Aufwendungsersatz

Die Kanzlei verlangt nicht nur. Dass die Datei nicht mehr öffentlich angeboten wird. Gefordert wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem sollen alle im Besitz des Abgemahnten vorhandenen Vervielfältigungsstücke vernichtet werden und Auskunft darüber erteilt werden, an wen die Datei weitergegeben wurde. Schließlich verlangt die Kanzlei nicht nur Ersatz von Abmahnkosten sondern auch einen „Schadensersatz in angemessener Höhe“.

„Vergleichsvorschlag“ in der Abmahnung

Zu Abgeltung der aufgezählten Ansprüche unterbreitet die abmahnende Kanzlei einen „Vergleichsvorschlag“: Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.302,62 € zahlen, ohne weitere Auskünfte erteilen zu müssen.

Wie soll man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wir raten dringend davon ab, die von IPPC Law in solchen Abmahnungen erhobenen Forderungen ungeprüft zu akzeptieren. So bestehen in einem sehr große Anteil der uns vorgelegten Fälle begründete Zweifel, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt tatsächlich bestehen. 

So hatten oft nicht nur der Anschlussinhaber selbst, sondern gegebenenfalls auch andere Personen (z. B. Mitbewohner, Familienangehörige, Gäste etc.) Zugang zu dem jeweiligen Internet-Anschluss. So kommen für die angebliche Downloads oftmals mehrere Personen in Frage.  

Unabhängig hiervon ist auch bei den vorformulierten Unterlassungserklärungen Skepsis geboten. An solche Erklärungen ist man schließlich jahrzehntelang rechtlich gebunden. Wir empfehlen, eine solche Erklärung nicht abzugeben, ohne zuvor  hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Schließlich ist auch oft fraglich, ob die jeweils geforderte Zahlungssumme überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf. Der Gesetzgeber legt strenge Vorgaben an die Wirksamkeit urheberrechtlicher Abmahnungen an.

Werden auch Sie von IPPC LAW wegen einer mutmaßlichen Verletzung von Urhberrechten an einem Pornofilm in Anspruch genommen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten, die wegen angeblicher Filesharing-Vorwürfe etc. abgemahnt wurden. 

Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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