Abmahnung von Kaloud, Inc. wegen Patentverletzung

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Abmahnung wegen angeblicher Verletzung des europäischen Patents EP 3 220 757 B1 – Wasserpfeifenschale und Wärmeverwaltungszubehör – der Kaloud, Inc und Kaloud Europe GmbH. ausgesprochen durch Rechtsanwalt Moosreiner

Einer unserer Mandanten erhielt eine Abmahnung der Kaloud, Inc. und der Kaloud Europe GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Moosreiner aus München, wegen einer angeblichen Verletzung des europäischen Patents EP 3 220 757 B1 – Wasserpfeifenschale und Wärmeverwaltungszubehör. Rechtsanwalt Moosreiner mahnt immer wieder für Kaloud, Inc und Kaloud Europe GmbH Hersteller und Verkäufer von Wasserpfeifen (Shishas) ab.

Was wird unserem Mandanten vorgeworfen?

Rechtsanwalt Moosreiner wirft unserem Mandanten vor, das europäische Patent mit dem Titel „Wasserpfeifenschale und Wärmeverwaltungszubehör“ (Veröffentlichungsnummer EP 3 220 757 B1) der Kaloud, Inc und der Kaloud Europe GmbH verletzt zu haben. Der Abgemahnte vertreibe ein Wärmemanagementgerät für Wasserpfeifen (Shishas), welches die Lehre des Patents in Anspruch nehme.  Dieses Produkt werde ohne Zustimmung der Kaloud, Inc und der Kaloud Europe GmbH angeboten.

Mit dem Abmahnschreiben wurde auch eine Verletzungsanalyse geschickt, die die Patentverletzung verdeutlichen soll.

Welche Ansprüche macht Rechtsanwalt Moosreiner für Kaloud geltend?

Rechtsanwalt Moosreiner behauptet folgende Ansprüche:

  • Unterlassung des weiteren Vertriebs des Produkts unseres Mandante
  • Auskunft über die Vertriebswege des Wärmemanagementsystems unseres Mandanten
  • Auskunft über die mit dem Produkt getätigten Umsätze und erwirtschafteten Gewinne
  • Schadensersatz
  • Ersatz der Kosten für seine Beauftragung durch Kaloud

Warum sollten Empfänger eines solchen Schreibens nicht ohne Weiteres die Ansprüche der Kaloud erfüllen?

Empfänger eines solchen Schreibens von Rechtsanwalt Moosreiner für Kaloud sollten nicht ohne Rücksprache mit einem auf Abmahnungen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die behaupteten Ansprüche der Abmahnenden erfüllen. Schon gar nicht sollten Abgemahnte voreilig die mitgesandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. In dieser vorformulierten Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte etwa zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei schuldhaftem Zuwiderhandeln, Auskunftserteilung und Rechnungslegung. Auch würde der Unterzeichner sich verpflichten, die in seinem Eigentum stehenden Shisha-Produkte, die angeblich das Patent der Kaloud verletzten, zu vernichten oder an einen Gerichtsvollzieher herauszugeben. Zudem verpflichtet sich der Erklärende zum Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren von Rechtsanwalt Moosreiner und Schadensersatz.

Was ist die richtige Reaktion auf eine solche Abmahnung? Kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

Wichtig ist die richtige Reaktion auf das Abmahnschreiben. Abgemahnte sollten nicht die gesetzten Fristen außer Acht lassen, da andernfalls ein Gerichtsverfahren droht. Durch in diesem Fall sehr hohen Streitwert wären auch dementsprechend die weiteren Gerichts- und Anwaltskosten hoch. 

Vielmehr sollten Empfänger eines solchen Abmahnschreibens – eigenes Schuldgefühl oder nicht – sich in jedem Fall mit einem fachkundigen Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bieten Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung. Diese ist für Abgemahnte unverbindlich. Es entstehen keine Anwaltskosten. 

Für die kostenlose Ersteinschätzung ist die Kanzlei telefonisch unter 02 51 20 86 80 30 zu erreichen. Am besten kann die Ersteinschätzung durchgeführt werden, wenn die Abmahnung zuvor samt Telefonnummer an die Emailadresse info@wd-recht.de geschickt wird oder über das Abmahn-Direkthilfeformular hochgeladen wird. Daraufhin wird sich einer der Rechtsanwälte wegen für die kostenfreie Ersteinschätzung melden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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