Auch eine Abmahnung der Kaloud Inc. / Kaloud Europe GmbH erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Moosreiner für die Kaloud Inc. und die Kaloud Europe GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf einer Verletzung des europäischen Patents mit dem Titel „Wasserpfeifenschale und Wärmeverwaltungszubehör“ (Veröffentlichungsnummer EP 3 220 757 B1).

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro auch Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Rechnungslegung, zur Vernichtung, zum Schadenersatz und zur Erstattung der Kosten für die Rechtsverfolgung vor. Die Kosten für die Rechtsverfolgung werden auf der Grundlage eines Geschäftswerts von 500.000,00 Euro beziffert (4.994,31 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Patentrechten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Moosreiner für die Kaloud Inc. und die Kaloud Europe GmbH erhalten haben:

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

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