Abmahnung von Kanzlei Hild & Kollegen und der T&D Versand GbR erhalten?

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen für die T&D Versand GbR vor. Derzeit liegen uns von der T&D Versand GbR vor allem vielfachen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auf dem Tisch, die allerdings durch die Kanzlei Fareds ausgesprochen werden. 

Vorliegend handelt es sich dagegen um eine urheberrechtliche Abmahnung, für welche die GbR offenbar die Kanzlei gewechselt hat. Auch über eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen haben wir bereits unter www.anwalt.de berichtet:

Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen für Hr. Dr. Laszlo Hum

Der Vorwurf vorliegend richtet sich auf die Nutzung eines Lichtbildes im Internet, an welchem die Rechte bei der GbR liegen sollen und welche unbefugt erfolgt sein soll.

Einigermaßen wohltuend ist der Umstand, dass auch Hild & Kollegen selbst bei der fraglichen Fotografie nicht von einem Werk sondern von einer einfachen Ablichtung ausgehen. Gleichwohl ist auch eine solche nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt (§ 72 UrhG), so dass die Unterscheidung vor allem bei der Vergütungshöhe zum Tragen kommen kann. Da alle Fotografien somit zunächst einmal geschützt sind, kann nur angeraten werden, sich bei fremden Lichtbildern vorab (schriftlich) einer Nutzungsberechtigung zu versichern.

Was fordern Hild & Kollegen für die T&D Versand GbR?

Hild & Kollegen fordern für die T&D Versand GbR 

  • die unverzügliche Beseitigung der vorgeworfenen (angeblichen) Verletzungshandlung
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  
  • die Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten, vorliegend in Höhe von 201,71 EUR
  • Zahlung eines Lizenzschadenersatzes für die vorgeworfene unberechtigte Nutzung
  • Auskunft hinsichtlich Quelle und Umfang der Nutzung

Anzuratende Reaktion auf den Erhalt einer Abmahnung

  • Fristen beachten und einhalten!
  • keine Kurzschlussreaktion, insbes. keine vorschnelle Abgabe der Unterlassungserklärung
  • keine direkte Kontaktaufnahme, um mögliche Nachteile zu vermeiden
  • Prüfung der Vorwürfe durch einen Fachanwalt

Insbesondere kann von einer vorschnellen Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung nur abgeraten werden. Nicht nur, dass damit ein Schuldanerkenntnis einhergeht, es wird hier auch ein Vertrag geschlossen, der kaum noch rückgängig zu machen ist. Hier lässt sich die T&D Versand GbR in dem Vertragsentwurf zudem auch alle Nebenforderungen versprechen. Eine Verteidigung nach Unterzeichnung und Absendung der beigefügten Unterlassungserklärung wird mit Unterzeichnung erheblich erschwert bis kaum noch sinnvoll möglich. 

Gleiches gilt für den Auskunftsanspruch. Eine einmal erteilte Auskunft kann nicht mehr zurückgenommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Auskünfte in Telefonaten/Gesprächen mit der Gegenseite. Auf der anderen Seite sitzt ein Anwalt, der auf dem entsprechenden Rechtsgebiet meist sehr versiert ist, so dass keine Waffengleichheit in einem solchen Gespräch besteht.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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