Abmahnung INBUS IP GmbH - wir helfen

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Die INBUS IP GmbH mahnt wegen einer angeblichen Verletzung der Marke „INBUS“ ab. Versandt wird die Abmahnung durch die Kanzlei ADVANT Beiten.

Worum geht es?

In der Abmahnung wird erläutert, dass die INBUS IP GmbH Inhaberin der Wortmarke „INBUS“ ist, die für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen ist. Es handelt sich um die deutsche Marke Nr. 477514.

Die INBUS IP GmbH ist der Meinung, dass Innensechskantschlüssel in einem Angebot nicht als „INBUS“(-Schlüssel“) bezeichnet werden dürfen. Solche Angebote seien markenrechtswidrig und würden die Marke „INBUS“ verletzen.

Aufgrund der angeblichen verletzten Marke fordert die INBUS IP GmbH die umgehende Unterlassung der Nutzung von „INBUS“. Außerdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Außerdem wird die Erstattung von Abmahnkosten gefordert, und zwar auf der Basis eines Gegenstandswertes von 50.000 €. Es ergibt sich daraus ein Betrag von 2.002,41 €.

Was sagen die Gerichte?

Im Jahr 1989 hatte das Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4 O 136/89) entschieden, dass “INBUS” kein Zeichen ist, das nicht als Marke geschützt werden darf, weil alle es benutzen dürfen (sog. Freizeichen). Deshalb würden Angebote von „Inbusschrauben“, “Inbusschlüsseln” oder eines “Inbus-Schlüsselsatzes” das Zeichen „INBUS“ als Marke nutzen und zwar unberechtigt, wenn der Markeninhaber dem nicht zugestimmt hat.


Was fällt auf

Wenn Sie Schrauben unter der Bezeichnung „Inbusschrauben“ oder Sechskantschlüssel unter der Bezeichnung „Inbus(-schlüssel)“ angeboten haben und diese Produkte nicht aus dem Hause INBUS stammen, dann sollten Sie mit der Verwendung von „Inbus“ sehr vorsichtig sein. Denn die INBUS IP GmbH wehrt sich dagegen, dass die Bezeichnung „Inbus“ zu einem Alltagsbegriff (Freizeichen) wird, der nicht mehr als Marke geschützt ist.

Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf sagt zwar etwas anderes, allerdings ist die Entscheidung auch schon über 30 Jahre alt. Seitdem kann sich die Marktauffassung zu „Inbus“ durchaus verändert haben. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Marke der INBUS IP GmbH nicht für die Ware „Sechskantschlüssel“ eingetragen ist, sondern für „Kleineisenwaren, insbesondere Schrauben und Muttern“.

Unser Rat

Sie dürfen die Abmahnung nicht ignorieren. Machen Sie das, riskieren Sie ein gerichtliches Verfahren, das hohe Kosten auslöst. Gleichzeitig darf Angst vor Kosten nicht dazu führen, dass Sie die Ansprüche der INBUS IP GmbH ohne weiteres erfüllen. Denn gerade die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen, die man ohne anwaltliche Beratung nicht sofort überschaut. Wir raten daher:

  • Fristen beachten,
  • Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Geldzahlungen vornehmen,
  • Nehmen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung Kontakt zur Gegenseite auf.

Übersenden Sie uns die Abmahnung für eine kostenfreie Erstberatung

Unsere Kanzlei berät ständig bei Markenrechtsverletzungen. Wir bieten Ihnen im Falle einer Beauftragung an:

  • Persönliche Beratung
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung

Bitte senden Sie uns die Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten

per Email: info@heldt-zuelch.de

als Foto per WhatsApp: 0160 9244 2043.


Foto(s): Christina Körte


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