Abmahnung von Miele von Brandi Rechtsanwälte: Markenrechtsverletzung durch falsche Artikelbeschreibung bei Ersatzteilen

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der Brandi Rechtsanwälte  für die  Miele & Cie. KG wegen Verletzung der Marke Miele  zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


Miele ist einer der führenden Hersteller von Haushaltsgeräten. Im letzten Jahr wurden mir von Mandanten mehrere Abmahnungen von Miele durch die Brandi Rechtsanwälte zur Beratung vorgelegt, bei denen es um eine Markenrechtsverletzung gegeben, weil ggf. Miele-Produkte angeboten wurden, die von außerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR stammen würden. Miele bezog sich damals auf einen selektives Vertriebssystem. 

Hier, hier und hier berichte ich über Miele-Abmahnungen im letzten Jahr.

Nunmehr geht es um etwas anderes: In der Abmahnung wird gerügt, dass Miele-Ersatzteile im Internet angeboten wurden und sich aus der Artikelbeschreibung ergeben würde, dass es sich um Original-Miele Produkte handelt. Tatsächlich waren es jedoch kompatibel Produkte von anderen Herstellern.

Bei einem kompatiblen Produkt eines Drittherstellers für ein Markenprodukt darf die Marke des Originalproduktes verwendet werden, wenn dies notwendig ist. Dies kann z.B. bei Ersatzteilen für ein Markengerät der Fall sein. § 23 Markengesetz regelt insofern:

"§ 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung darf einem Dritten nicht untersagen, im geschäftlichen Verkehr Folgendes zu benutzen:

3.  die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung zu Zwecken der Identifizierung oder zum Verweis auf Waren oder Dienstleistungen als die des Inhabers der Marke, insbesondere wenn die Benutzung der Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil oder einer Dienstleistung erforderlich ist."

Erlaubt ist nur eine Textdarstellung der Marke in diesen Fällen, nicht jedoch die Verwendung des Markenlogos.

Jedenfalls muss bei derartigen Angeboten in der Artikelüberschrift und auch in der Artikelbeschreibung ganz klar darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt. Fehlt ein entsprechender Hinweis, dass das Produkt lediglich für das Originalgerät passt oder kompatibel ist, kann eine Markenrechtsverletzung vorliegen.

Verkäufer, die über Verkaufsplattformen verkaufen wie eBay, Amazon oder Kaufland müssen darauf achten, dass nicht, vorgegeben durch die Plattform z.B. Miele als Hersteller aufgeführt wird bei derartigen Angeboten.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner Abmahnkosten sowie Testkaufkosten geltend gemacht.


Meine Einschätzung: 


Sollte zunächst geprüft werden, ob es sich tatsächlich um Original-Mieleprodukte oder Produkte von Drittherstellern handelt. Teilweise hat Miele wohl Produkte im Haushaltsbereich vertrieben, die durch andere Hersteller hergestellt wurden mit der Folge, dass es für diese Geräte unter Umständen gar keine Originalersatzteile von Miele gibt.

Sollte ferner geklärt werden, ob die im Rahmen der Angebote genutzten Verkaufsplattformen fälschlicherweise einen Markenhinweis in die Artikelbeschreibung mit aufgenommen haben.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Brandi Rechtsanwälte  für die   Miele & Cie. KG wegen Verletzung der Marke Miele  erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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