Abmahnung von Miele wegen Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung bei eBay - ich berate auch Sie

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der BRANDI Rechtsanwälte für die Miele & Cie. KG wegen Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung bei eBay zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Miele, ein nach eigenen Angaben führender Hersteller von Haushaltsgeräten hat in der Vergangenheit, dies ist mir aus meiner Beratungspraxis bekannt, umfangreich eine Markenrechtsverletzung, wie aber auch Wettbewerbsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. 

Bisher bezogen sich die mir aus meiner Beratungspraxis bekannten Abmahnungen in erster Linie auf die Plattform Amazon:

Nunmehr hat Miele offensichtlich auch einen Blick auf eBay geworfen

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zum einen eine Urheberrechtsverletzung wegen der Verwendung von Produktbildern von Miele in einem eBay-Angebot gerügt.

Des Weiteren macht Miele markenrechtliche Auskunfts- bzw. Unterlassungsansprüche geltend:

Miele betreibt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes eines sogenanntes selektives Vertriebssystem: Miele beliefert nur autorisierte Händler. Diese autorisierten Miele-Wiederverkäufer dürfen Miele-Produkte an Dritte nur in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Da der Abgemahnte kein offizieller Miele-Händler ist, wird in der Abmahnung davon ausgegangen, dass die Ware somit nicht von einem autorisierten Händler bezogen werden konnte. Folglich muss es sich, so die Behauptung in der Abmahnung um einen Import aus einem Staat von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes handeln.

Diese Re-Importe sind jedoch als sogenannte Parallelimporte eine Markenrechtsverletzung.

Es wird die Gelegenheit gegeben, nachzuweisen, dass die Ware von einem offiziellen Miele-Händler stammt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Es werden ferner ausführliche Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit einer möglichen Markenrechtsverletzung geltend gemacht.

Meine Einschätzung: 

Soweit in einem eBay-Angebot oder einem Internetshop Produktbilder eines Herstellers verwendet werden, handelt es sich hierbei in der Regel um eine Urheberrechtsverletzung. Es ist nicht zulässig, Produktbilder von der Herstellerseite oder von einem anderen Internetshop zu kopieren, um diese für eigene Angebote bei eBay zu verwenden.

Hinsichtlich des markenrechtlichen Teils der Abmahnung kommt es tatsächlich darauf an, ob der Abgemahnte nachweisen kann, dass er die Ware innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes von einem autorisierten Miele-Händler bezogen hat.

Diese Aspekte kläre ich mit Ihnen im Rahmen einer Beratung.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte BRANDI  für die Firma Miele & Cie. KG  erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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