Abmahnung von Sky Deutschland durch die JBB Rechtsanwälte

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Aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung von den JBB Rechtsanwälten aus Berlin für die Sky Deutschland GmbH & Co. KG vor. Wir haben bereits mehrfach in der Vergangenheit gegen Sky Deutschland vertreten und hierüber berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-und-klagen-der-sky-deutschland-fernsehen-gmbh-co-kg-durch-kanzlei-jbb-rechtsanwaelte_115572.html

Wie lautet der konkrete Vorwurf der Sky Deutschland GmbH & Co. KG?

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Urheberrechte der Sky Deutschland GmbH & Co. KG gerügt. Der Adressat der Abmahnung ist Inhaber eines Gastronomiebetriebs. 

Dort sei eine Fußballübertragung ausgestrahlt worden, wobei der Mandantin von JBB die ausschließlichen Vorführungs- und Wiedergaberechte an dem Live-Signal aus §§ 19 Abs. 4, 22 UrhG zustünden. Es handele sich dabei angesichts der ausreichenden Schöpfungshöhe um ein Filmwerk im Sinne des § 2 Nr. 6 UrhG. Zum Beweis für die Verletzungshandlung wird von JBB ein Kontrollbesuch angegeben.

Durch die behauptete öffentliche Wiedergabe des Live-Signals ohne entsprechende Lizenz seien ausschließliche Nutzungsrechte der Sky Deutschland GmbH & Co. KG verletzt worden. Daraus würden sich urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auf Grundlage von § 97 Abs. 2 UrhG ergeben.

Welche Forderungen stellen die Kollegen von JBB für ihre Mandantin?

Die Sky Deutschland GmbH & Co. KG fordert durch ihren Rechtsvertreter

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung (dem Schreiben als Vordruck beigefügt) unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR
  • Schadensersatz in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages, berechnet im Wege der Lizenzanalogie
  • Kostenübernahme der Rechtsanwaltskosten sowie der Kosten des Kontrollbesuchs

Wie empfiehlt es sich auf eine Abmahnung dieser Art zu reagieren?

Die in der Abmahnung gestellten Forderungen und die daraus möglicherweise resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind ihrer Höhe nach keinesfalls zu unterschätzen. Eine voreilig abgegebene Unterlassungserklärung ist wegen ihrer 30-jährigen strafbewehrten Bindung kaum rückgängig zu machen. 

Ebenfalls sollte das möglicherweise verlockend wirkende Nachlizenzierungsangebot nicht vorschnell angenommen werden, da ein solcher Vertragsschluss erhebliche Zahlungsverpflichtungen mit sich bringt. Die Forderungen sollten daher nie ohne eine vorherige Prüfung ihrer Berechtigung erfüllt werden. 

Die Zahlungsforderungen sind hoch und trotzdem noch nicht abschließend. Trotz der angebotenen Nachlizenzierung verzichtet JBB für Sky Deutschland ausdrücklich nicht auf die Zahlungsforderungen.

Von einer unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem von der Sky GmbH & Co. KG beauftragten Rechtsbeistand ist wegen zu befürchtender Nachteile abzuraten. In einem solchen Gespräch mit den Anwälten der Gegenseite herrscht keinerlei Waffengleichheit, sodass selbstschädigende Äußerungen des Abgemahnten möglich sind.

Grundsätzlich ist dem Abgemahnten anzuraten, einen versierten (Fach-) Anwalt für Urheber- und Medienrecht aufzusuchen, der zu dem richtigen Umgang mit der Situation professionell beraten kann.

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