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Abmahnung von Waldorf Frommer - Die Schadenfreundinnen - So reagieren Sie richtig

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Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt regelmäßig im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Internetanschlussinhaber ab. Gegenstand der Abmahnungen ist das sog. Filesharing. Dabei handelt es sich um Urheberrechtsverletzungen, welche über Tauschbörsen wie z.B. bittorrent begangen werden. Gegenstand von aktuellen Abmahnungen ist u.a. der Film „Die Schadenfreundinnen“ mit Cameron Diaz in der Hauptrolle.

Abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber

Das Abmahnschreiben ist immer an den Anschlussinhaber gerichtet. Denn die ermittelte Rechtsverletzung kann nur bis zur Haustür nachgewiesen werden. Vom abgemahnten Anschlussinhaber verlangt Waldorf Frommer innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages von 815 €. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Betrag um ein Vergleichsangebot handelt und im Falle der Nichtzahlung deutlich höhere Beträge geltend gemacht werden.

Der Anschlussinhaber haftet längst nicht immer

Im letzten Jahr hat sich die Rechtsprechung zugunsten der Abgemahnten gedreht. Viele Gerichte haben eine Haftung von Anschlussinhabern verneint. Zwar besteht nach wie vor eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Diese Vermutung kann der Anschlussinhaber aber entkräften. Voraussetzung sind detaillierte und plausible Angaben, wer zur Tatzeit Zugriff auf das Internet hatte und als Täter der Rechtsverletzung in Frage kommt.

Der Anschlussinhaber muss den Täter nicht ermitteln

Dabei ist es nicht erforderlich, den Täter zu ermitteln und der Kanzlei auf dem Silbertablett zu präsentieren. Auch muss der Anschlussinhaber nicht beweisen, dass er die Tat nicht begangen hat. Denn die Beweislast für die Täterschaft verbleibt bei der Rechteinhaberin, hier der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Die richtige Reaktion

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen. Ich empfehle

  • keine Zahlung ohne anwaltliche Beratung vorzunehmen,
  • die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls zu unterschreiben und
  • innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren.

Kostenlose Erstberatung

Bevor Sie reagieren, stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung zur Verfügung. Auch am Wochenende können Sie mich unter 089 / 76 75 80 92 erreichen. Sie können mir auch das Abmahnschreiben per E-Mail (kontakt@ra-pantke.de) zur Verfügung stellen. Ich werde Sie dann umgehend kontaktieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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