Abmahnung von Waldorf Frommer für "Sans Attendre - Celine Dion" für Sony Music Entertainment Germany GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Abgemahnt wird das angebliche Tauschen des Musikalbums „Sans Attendre" der Künstlerin Céline Dion.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

In unserer täglichen Beratungspraxis erleben wir viel Unsicherheit auf Seiten der Abgemahnten. Dabei stellt sich den Meisten natürlich zunächst die Frage, ob die geforderte Summe tatsächlich gezahlt werden muss. Dies hängt davon ab, wie sich die Nutzungssituation des Internetanschlusses darstellt. Kommen theoretisch mehrere Personen als Täter einer Urheberrechtsverletzung in Betracht, etwa weil der Anschluss durch Ehepartner, Kinder, WG-Bewohner etc. genutzt wird, ist eine Haftung des Anschlussinhabers auf den sog. Lizenzschaden keinesfalls zwingend. Viele Gerichte gehen inzwischen davon aus, dass die bloße Möglichkeit, dass andere Personen als der Anschlussinhaber Täter der Urheberrechtsverletzung ist, genügt, um den Anschlussinhaber nicht in die Haftung zu nehmen.

Leider gibt es aber auch noch Gerichte, die argumentieren, dass die bloße Möglichkeit nicht genügt. Vielmehr müsse der Anschlussinhaber einen konkreten Täter benennen, wenn er sich selbst aus der Verantwortung ziehen möchte. Wir halten diese Argumentation für rechtlich falsch.

Hinsichtlich der Abmahnkosten (bei Waldorf Frommer mit 215,00 Euro beziffert) kommt grundsätzlich der Anschlussinhaber als derjenige in Betracht, der hierfür haftet. Aber auch hierzu bestehen einige Ausnahmen.

Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, die der Abmahnung beiliegt. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte - also abgeänderte - Unterlassungserklärung formulieren. Diese verhindert nämlich, dass etwaige Unterlassungsansprüche nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Gleichzeitig stellt eine modifizierte Unterlassungserklärung kein Schuldeingeständnis dar.

Wenn man mehrere Folgeabmahnungen befürchtet, bietet es sich zudem an, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Diese können nämlich Folgeabmahnungen effektiv verhindern.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten Abgemahnte aus ganz Deutschland. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter. Sie können uns für eine Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Anwaltsgebühren entstehen dabei keine.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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