Abmahnung von Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century erhalten? (BitTorrent, Filme, Urheberrecht)

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. Rechtsanwalt Felix Heinkelein zeigt in der Abmahnung an, dass die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverletzungen von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt wurde. Die angeblichen Urheberrechtsverletzungen sollen im Internet auf einer sog. Internettauschbörse stattgefunden haben.

Inhalt der Abmahnung

Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen, den Film Three Billboards Outside Ebbing, Missouri bzw. Teile davon über das Filesharing – Protokoll BitTorrent angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Rechtsanwalt Heinkelein führt dazu aus, dass seine Mandantschaft zur Feststellung des Vorwurfes das vorgeschriebene gerichtliche Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG (Urhebergesetz) durchgeführt hat. Auf Grundlage eines der Abmahnung beigefügten Gerichtsbeschlusses hat der Provider des Abgemahnten dessen Kontaktdaten herausgegeben. Rechtsanwalt Heinkelein erklärt, dass die Werke der Twentieth Century als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt sind. Daraus ergibt sich nach Ansicht von Anwalt Heinkelein, dass die urheberrechtlich geschützten Werke nicht ohne Erlaubnis kopiert (illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG) oder zum Download angeboten werden (illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG).

Nach Ansicht der Gegenseite liegt der Verdacht nahe, dass der Abgemahnte als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen habe. Sofern dies nicht der Fall sei, müsse der Abgemahnte nachvollziehbar vortragen, wer zum konkreten Tatzeitpunkt Zugriff auf seinen Interanschluss hatte.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Gegenseite macht mehrere Ansprüche für ihre Mandantschaft geltend.

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Es wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, durch die sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, es zu unterlassen, den Film Three Bilboards Outside Ebbing, Missouri oder Teile daraus über das Filesharing-Protokoll BitTorrent im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Zusätzlich enthält die Unterlassungserklärung bei Zuwiderhandlungen eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, die nach billigem Ermessen der Twentieth Century bestimmt werden kann.

     2. Ersatz des entstandenen Schadens

Es wird die Zahlung von Schadensersatz i. H. v. 700,00 € gem. § 97 Abs. 2 UrhG gefordert.

     3. Ersatz der Rechtsverfolgungskosten

Die Gegenseite hat einen Gesamtgegenstandswert i. H. v. 1.700,00 € festgelegt und leitet daraus einen Zahlungsanspruch i. H. v. 215,00 € für die Rechtsverfolgungskosten bzw. Anwaltskosten der Gegenseite ab. Insgesamt wird vom Abgemahnten die Zahlung von 915,00 € gefordert.

Wie reagiere ich richtig?

Sie sollten unbedingt die Fristen beachten und sich dringend professionelle Hilfe suchen. Es ist von einem erfahrenen Anwalt zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Unterlassungserklärung. Diese ist häufig aus Sicht des Verfassers geschrieben, sodass ein fachkundiger Anwalt die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung für Sie durchsetzen wird.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg verteidigt bundesweit Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen. Unser Team ist auf den Gebieten des Urheber-, Marken-, und Wettbewerbsrechts tätig und besitzt jahrelange Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. Gerne sehen wir uns Ihren Fall näher an. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich per Telefon oder E-Mail.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema