Abmahnung vor Kündigung: Wann ist sie erforderlich und wann entbehrlich?

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Einführung: Grundlagen der Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung spielt im deutschen Arbeitsrecht eine zentrale Rolle als Vorstufe zur Kündigung. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf ein fehlerhaftes Verhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Doch nicht in jedem Fall ist eine Abmahnung notwendig, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Dieser Beitrag erläutert, unter welchen Bedingungen eine Abmahnung erforderlich ist und in welchen Fällen auf sie verzichtet werden kann.


Die Rolle der Abmahnung

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel eine vorherige Abmahnung erfordert. Die Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret benennen und eine klare Warnung enthalten, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen ist.


Argumente für und gegen die Notwendigkeit einer Abmahnung


Argumente für eine Abmahnung:

Sie gibt dem Arbeitnehmer die Chance zur Verhaltensänderung.

Sie dient der Rechtssicherheit und kann als Beweismittel im Kündigungsschutzprozess dienen.


Argumente gegen eine Abmahnung:

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann direkt eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Wenn offensichtlich ist, dass eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers nicht zu erwarten ist.


Wann ist eine Abmahnung entbehrlich?

Einige Gerichtsurteile haben klargestellt, dass in bestimmten Fällen eine Abmahnung entbehrlich sein kann:

Schwere Verstöße: Wie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 2005 (Az. 2 AZR 280/04) zeigt, kann bei schweren Verstößen wie Tätlichkeiten gegenüber Kollegen oder Diebstahl eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.


Endgültige Arbeitsverweigerung: Wenn ein Arbeitnehmer klar zum Ausdruck bringt, dass er sich dauerhaft weigern wird, die Arbeit auszuführen, kann eine Abmahnung als "ergebnislose Förmelei" angesehen werden.


Beispiele aus der Rechtsprechung

Verletzung der Genesungspflicht bei Krankheit: Aktivitäten, die den Genesungsprozess stören, können eine Abmahnung rechtfertigen, es sei denn, es handelt sich um schwere Vergehen, die direkt zu einer Kündigung führen können.


Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung: Beleidigungen oder schwerwiegende Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht oder schwerwiegende Missachtungen des Datenschutzes können eine sofortige außerordentliche Kündigung rechtfertigen, insbesondere wenn sie das Vertrauensverhältnis irreparabel schädigen.


Fazit und rechtliche Beratung

Die Frage, ob eine Abmahnung erforderlich ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Rechtsprechung und gesetzliche Vorgaben geben Rahmenbedingungen vor, jedoch kann die spezifische Situation eines Arbeitsverhältnisses eine individuelle Beurteilung erfordern. Arbeitgeber sollten daher bei der Entscheidung über eine Abmahnung oder Kündigung stets rechtlichen Rat einholen, um ihre Position im Falle eines Rechtsstreits zu stärken. Arbeitnehmer können profitieren von unwirksamen Abmahnungen oder von daraus folgenden unwirksamen Kündigungen.


Dieser Artikel gibt einen Überblick über die komplexe Thematik der Abmahnung und sollte für rechtssichere Entscheidungen durch die Beratung eines Rechtsanwalts ergänzt werden.

Foto(s): DALL-E

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