Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d. 20th Century Home wegen des Uploads des Films „Bridge of Spies“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH wegen des illegalen Tauschbörsenangebots über den Internetanschluss ab. Für den Upload des Films „Bridge of Spies“ werden insgesamt 915 EUR gefordert.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über dessen Internetanschluss den Film „Bridge of Spies“ auf illegalen Tauschbörsen (P2P Netzwerk/Filesharing) angeboten zu haben. Bei dem Film handelt es sich um ein Werk Steven Spielbergs, mit Tom Hanks in der Hauptrolle.

Gerügt wird das illegale öffentliche Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werkes. Nach § 19a UrhG steht das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur dem Rechtsinhaber zu, in diesem Fall der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH. Da das Angebot auf der Filesharing-Plattform jedoch ohne die Einwilligung des Rechteinhabers erfolgte, sei der Upload rechtswidrig. Des Weiteren führt die Kanzlei Waldorf Frommer aus, dass ein Verstoß gegen § 16 UrhG vorliege, der eine mit dem Angebot bzw. dem Download einer Datei einhergehende Vervielfältigung untersagt.

Gefordert werden daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadens- und Aufwendungsersatz. Zu diesem Zweck übersendet die Kanzlei Waldorf Frommer eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden soll.

Der Schadensersatzanspruch bestimmt sich nach § 97  Abs. 2 UrhG. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks und wird vorliegend auf pauschal 700,00 EUR beziffert.

Letztlich berechnet die Kanzlei Waldorf Frommer einen Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR für die entstandenen anwaltlichen Kosten unter Zugrundelegung eines Streitwerts in Höhe von 1.700 EUR. Insgesamt wird der Abgemahnte somit zur Zahlung von 915,00 EUR aufgefordert.

Was können Sie gegen eine solche Abmahnung tun?

Zunächst einmal gilt es, die Ruhe zu bewahren und nicht voreilig die Unterlassungserklärung zu unterschrieben oder den veranschlagten Betrag zu zahlen. Dennoch ist davon abzuraten, die Abmahnung gänzlich zu ignorieren und die angegebene Frist verstreichen zu lassen. In diesem Fall riskieren Sie nämlich, die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Sie, das mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

Im Bereich des Urheberrechts sind Abmahnungen ein übliches Mittel, um Rechtsverletzungen zu verfolgen und Schadensersatz zu fordern. Gerade bezüglich Filesharings begegnen uns Abmahnungen hinsichtlich Filmen oder Musik immer wieder. Zum Teil werden hierbei erhebliche Summen vom Abgemahnten gefordert, sodass eine Abmahnung Sie als Empfänger leicht einschüchtern kann.

Dennoch gilt: Keine Panik, Sie haben einige Verteidigungsmöglichkeiten und diese sollten Sie nutzen. Denn häufig ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung für Sie unvorteilhaft formuliert oder der geforderte Schadensersatz ist aus unserer Sicht zu hoch. Nutzen Sie die Ihnen gestellte Frist zu Abgabe einer Unterlassungserklärung und suchen einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts auf. Gerne könne Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten Abgemahnte bundesweit und bringen die nötige Erfahrung auf den Rechtsgebieten des Urheberrechts, Gewerblichen Rechtsschutzes, Wettbewerbsrechts sowie des Medien- und Presserechts mit.

Sollten Sie also Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Sie können gerne mit und Kontakt aufnehmen, uns Ihre Abmahnung zusenden und ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.


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