Abmahnung | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Warner Bros. Entertainment GmbH | Unterlassungsvertrag?

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Bitte beachten Sie, dass der folgende Beitrag lediglich der allgemeinen Information und der auszugsweisen Darstellung der Tätigkeit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei dient. Soweit der Beitrag Hinweise oder Empfehlungen trifft, sind diese ausschließlich von allgemeiner Natur. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den vorliegenden Abmahnungen aus den Jahren 2014 und 2015

In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus den Jahren 2014 und 2015 vor in welchen diese angibt, im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH tätig zu sein. Mit den Abmahnungen wird der Abgemahnte unter Fristsetzung dazu aufgefordert einen Betrag zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit den Abmahnungen wird dem Abmahngegner vorgeworfen, dass dieser eine Urheberrechtsverletzung bezüglich eines oder mehrerer Werke je nach dem jeweiligen Einzelfall begangen habe. Abgemahnte Werke waren in den uns vorliegenden Abmahnungen: „The Big Bang Theory – The Clean Room Infiltration“, TV-Folge; „The Big Bang Theory – The Anxiety Optimization“, TV-Folge; „Person of Interest – Honor Among Thieves“, TV-Folge (lang); „Person of Interest – The Devil You Know“, TV-Folge (lang); „The Big Bang Theory – The Focus Attenuation“, TV-Folge.

II. Allgemein zu Abmahnungen und Unterlassungsverträgen unabhängig von I.

Allgemein sollten Sie wissen, dass die Verweigerung der Abgabe einer ordnungsgemäßen strafbewerten Unterlassungserklärung oder auch die Abgabe einer modifizierten aber unzureichenden oder anderweitig fehlerhaft formulierten Unterlassungserklärung ein gerichtliches Verfügungsverfahren nach sich ziehen kann, in welchem der möglicherweise Berechtigte seinen etwaig gegebenen Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten kostenpflichtig geltend machen kann.

Im Falle einer berechtigten Abmahnung kann aber auch nicht immer empfohlen werden, die vom Abmahnenden übersandte, vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft und unverändert an diesen abzugeben, da auch diese rechtliche Fehler beinhalten oder unzureichend oder gar zu weitreichend und damit für den Abgemahnten nachteilig formuliert sein kann.

Da eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden kann und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen und Kostenfolgen nach sich ziehen kann, empfiehlt sich hier vor Abgabe einer Unterlassungserklärung die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwaltes.

III. Fragen? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Telefon 24h*– täglich: 069/34874300 (*soweit technisch verfügbar)

  • Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie 24h* täglich (*soweit technisch verfügbar) telefonisch unter 069/34874300 erreichbar.
  • Besonders vertiefte Kenntnisse bezüglich Abmahnungen im IT-Recht und Urheberrecht.
  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.

IV. Zu Abmahnungen weitere Infos unter: www.aid24.de/abmahnung


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