Abmahnung | Weber & Hoß Rechtsanwälte

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Urheberrecht: Foto unerlaubt zu Werbezwecken verwendet

Unsere Kanzlei beschäftigt sich immer wieder mit urheberrechtlichen Abmahnungen, die mit der Internetplattform Pixelio in Verbindung stehen. Im aktuellen Fall wird ein Berufsfotograf von den Rechtsanwälten Weber & Hoß vertreten.

Der Fotograf stellt einige seiner Fotografien auf Pixelio zur redaktionellen Nutzung zur Verfügung. In den Nutzungsbedingungen von Pixelio wird erklärt, dass im Rahmen einer redaktionellen Lizenzerteilung Bilder nicht zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Der Betroffene soll aber genau das getan haben, heißt es in der Abmahnung. Auf seiner Internetseite hat der Betroffene angeblich ein Foto zu kommerziellen Zwecken genutzt. Weber & Hoß sehen darin eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG. Weiterhin fehlt laut Abmahnung für das Bild eine ordnungsgemäße Urhebernennung, wie es die Nutzungsbedingungen von Pixelio vorschreiben. Das soll eine Verletzung von § 13 UrhG bedeuten.

Weber & Hoß fordern den Betroffenen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Eine konkrete Schadensersatzberechnung erhält der Betroffene, nachdem er die Erklärung und eine Auskunftserteilung über Art und Umfang der Fotonutzung abgegeben hat.

Sie wurden urheberrechtlich abgemahnt?

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht voreilig, denn sonst binden Sie sich an alle Forderungen der Abmahner. Sie sollten stattdessen einen sachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Abmahnung überprüft und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung verfasst.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Urheberrechtliche Abmahnungen sind seit vielen Jahren wiederkehrende Aufgaben unserer Kanzlei, die wir mit viel Erfahrung und Expertise bearbeiten. Das Urheberrecht gehört zu den arbeitsmäßigen Schwerpunkten der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven. Rechtsanwalt Timm Christian Drouven ist daher Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. 

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns eine Kopie des Abmahnungsschreibens einfach per E-Mail oder Fax zu. Natürlich können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden werden kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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