Abmahnung wegen der Marke MVP von Zierhut IP und Rowone UG

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Abmahnung wegen der Marke MVP von Zierhut IP und Rowone UG: Aktuell erreichten uns eine Abmahnung der Zierhut * IP Rechtsanwälte und der Rowone UG wegen der angeblichen Verletzung der Marke MVP. MVP steht in der Gamer Szene für „Most Valueable Player“ und wird in dieser Form seit Jahren auch für T-Shirts, Rucksäcke, etc. verwendet.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Marke MVP von Zierhut IP und Rowone UG erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experten für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung und Ihre Telefonnummer an die info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

MVP Abmahnung – Worum geht es?

Hintergrund der Abmahnung der Zierhut * IP Rechtsanwälte und der Rowone UG ist die Markeneintragung aus dem Jahre 2020. Unter der Registernummer 302019237440 wurde die Marke „MVP“ eingetragen. Die Marke genießt Schutz für folgende Waren:

Klasse(n) Nizza 18:

Sporttaschen; Reisetaschen; Handtaschen; Trolley-Reisetaschen

Klasse(n) Nizza 24:

Textilstoffe für Bekleidung

Klasse(n) Nizza 25:

Turnbekleidung; Schuhe für Freizeitbekleidungsstücke; Textilgürtel [Bekleidungsstücke]; Bekleidungsstücke; Sportbekleidung [ausgenommen Golfhandschuhe]

 

Fraglich ist, ob die Marke möglicherweise wegen absoluter Schutzhindernisse nichtig sein könnte. Dies könnte der Fall sein, wenn sich zu dem Zeichen – auch in Bezug auf die vorgenannten Waren – ein eindeutiges Verkehrsverständnis feststellen ließe und der Verkehr dem Zeichen „MVP“ keinen Herkunftshinweis entnehmen könnte. Diese Fragestellung sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden.  

Achtung: Da die Marke zunächst eingetragen ist, kann der Markeninhaber – oder wie hier  die Lizenznehmerin – die Rechte aus der Marke geltend machen. Hierzu gehört die Möglichkeit, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung der Zierhut IP und Rowone UG wegen der Marke MVP reagieren?

Betroffene Unternehmen und Anbieter sollten die Abmahnung ernst nehmen. Die Abmahnung sollte durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht geprüft werden. Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Im konkreten Fall muss zudem geprüft werden, ob gegen die Marke vorgegangen werden sollte. Auch die Frage eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens ist in diesen Fällen immer zu prüfen. Betroffene sollten keinesfalls die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben. Wir raten dazu, die Abmahnung vorab durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht

 Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von den  Zierhut IP Rechtsanwälten und der Rowone UG  wegen der Marke MVP erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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