Erneut: Abmahnung der Rowone UG über die Kanzlei Zierhut

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Rowone UG über die Kanzlei Zierhut zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit der Rowone UG: 

Die Rowone UG hatte in der Vergangenheit bereits markenrechtliche Abmahnungen aussprechen lassen. Ich habe daher in der Vergangenheit bereits Betroffene beraten und hierüber berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-rowone-ug-ueber-die-kanzlei-zierhut-erhalten_185942.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung der Rowone UG:

In der mir weiteren mir vorliegenden Abmahnung der Rowone UG geht es wieder um den Vorwurf der Verletzung der Marke „MVP“ (Register-Nummer: 302019237440).

In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass das abmahnende Unternehmen unter anderem Werbeartikel und Textilien über ihr eigenes Vertriebssystem vertreibe. Darüber hinaus sei sie im Besitz der Lizenz der Marke „MVP“.

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten und das darin eingebundene Zeichen „MVP“ wird der Vorwurf erhoben, das angebotene Produkt würde nicht aus dem abmahnenden Unternehmen stammen und sei auch nicht von ihm oder dem Markeninhaber autorisiert.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Im Hinblick auf die weiteren geltend gemachten Ansprüche wird wieder ein Vorschlag unterbreitet, nach die Angelegenheit im Übrigen gegen Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.682,70 Euro erledigt werden kann.

Meine Einschätzung: 

Auch die weitere mir vorliegende Abmahnung wirft Fragen auf, denn das Kürzel „MVP“ steht für „Most Valuable Player“ in den Ligen der Sportarten Baseball, Eishockey. Daher ist das Kürzel im Zusammenhang mit dem Vertrieb von entsprechenden Merchandise-Artikeln gebräuchlich.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu der Abmahntätigkeit Kanzlei Zierhut: 

Übrigens: Aus meiner Beratungstätigkeit ist mir bekannt, dass die Kanzlei Zierhut auch für andere Mandanten markenrechtliche Abmahnungen ausspricht. Über entsprechende Abmahnungen hatte ich hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-zapf-creation-ag-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten-ich-berate-sie_168336.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-frida-kahlo-corporation-ueber-die-kanzlei-zierhut-erhalten_179335.html

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rowone UG über die Kanzlei Zierhut erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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