Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer

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Während es vor einigen Jahren auch noch zu diversen Abmahnung wegen illegaler Nutzung und Nutzbarmachung von PC-Spielen oder einzelnen Musiktiteln kam, sind es heutzutage vor allem TV-Serien und Blockbuster, bei denen es zu regelrechten Abmahnwellen kommt. Inzwischen sind viele Stimmen laut geworden, nach denen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zum Alltag geworden sind und ein fast ebenso großes „Geschäft“ wie die Fernsehpiraterie selbst darstellen.

Eine Kanzlei, die hierbei eine wesentliche Rolle spielt, ist die Kanzlei Waldorf Frommer. Diese mahnt im Auftrag großer Medienunternehmen ab und erhebt Schadensersatzansprüche. 

Die Höhe des Schadensersatzes wird hierbei anhand der Aktualität und Popularität des geschützten Werkes bemessen.

Bei Filmdateien wie „The Commuter“ oder „Rampage – Big Meets Bigger“ verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer einen Pauschalbetrag von 915 €. Bei Folgen einer TV-Serie wie beispielsweise „Arrow“ oder „The Big Bang Theory„ beträgt die einzelne Forderung hier oftmals um die 400 €. Sollten Sie gleich für mehrere Folgen einer Serie abgemahnt werden, summiert sich die Summe der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung daher beträchtlich. 

Warum Sie nicht auf eigene Faust gegen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer vorgehen sollten

Sofern Sie nun von einer Kanzlei wie Waldorf Frommer abgemahnt wurden und die entsprechende Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in den Händen halten empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen und weder eine Zahlung noch eine Unterlassungserklärung zu leisten. Gehen Sie nicht auf die Forderungen des Abmahners ein. Diese sollten Sie zunächst von einem Rechtanwalt überprüfen lassen, damit Sie nicht später Ihre Handlungen bereuen. Waldorf Frommer ist eine äußerst professionell und strategisch arbeitende Kanzlei, die Fehler ihrer Gegner umgehend zu nutzen weiß. 

Bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung entscheidet die sekundäre Darlegungslast über Täter- und Störerhaftung.

Sobald Sie durch eine Kanzlei wie Waldorf Frommer abgemahnt werden, obliegt Ihnen die sekundäre Darlegungslast. Sie müssen aus ihrer Sphäre vortragen. Dazu gehört, wer Zugriff hatte, ob Sie den Täter kennen usw. 

Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt sich in der Sache zu äußern. Wenn Sie die Anschuldigungen in der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung abwehren wollen, können Sie die Tatsachenbehauptungen zwar bestreiten oder rechtshindernde, rechtshemmende oder rechtsvernichtende Tatsachen vortragen, doch sollte dieses, um etwaige Haftungsansprüche gegen Sie zu vermeiden, widerspruchsfrei und nach Möglichkeit durch einen Fachmann geschehen.

Entscheidungen des Landgericht Bielefeld und das Amtsgericht München als Gegenüberstellung

Das Landgericht Bielefeld hat sich am 17.07.2018 (Az. 20 S 30/17) zu der Vortragslast wie folgt geäußert:

„Dabei genügt die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des, Zugriffs von im Haushalt lebenden Dritten auf den Internetanschluss, nicht. Der Inhaber eines Internetanschlusses hat vielmehr nachvollziehbar vorzutragen, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen. Im Rahmen des Zumutbaren ist er insoweit zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat […].“

Wie detailliert und nachvollziehbar ein Vortrag sein muss, um den Ansprüchen der Gerichte zu genügen, variiert. Daher sollten Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Zweifelsfall einen Fachmann zu Rate ziehen, der ihren Vortrag prüft und an die Gegenseite übermittelt.

Das Amtsgericht München bezieht im Urteil vom 15.05.2018 (Az. 231 C 24979/17) ebenfalls klare Stellung hierzu:

„Ob die Behauptung der Beklagten, dass sie sich zum streitgegenständlichen Zeitpunkt im Urlaub befunden hat und ihr Computer ausgeschaltet in einer verschlossenen Wohnung befindlich war, tatsächlich zutrifft, erscheint zweifelhaft, ist jedoch schon unerheblich. Denn eine Rechtsverletzung über den Anschluss der Beklagten setzt angesichts der Möglichkeit mittels einer VPN-Verbindung von Ferne auf das Heimnetzwerk zuzugreifen, weder einen eingeschalteten Computer, noch eine Präsenz am Ort des WLAN-Routers voraus.“ 

Die Täterschaft eines Beklagten kann nicht alleine dadurch ausgeschlossen werden, dass sich dieser auf eine Abwesenheit beruft. Die bloße Ortsabwesenheit eines Beklagten steht der eigenen Verantwortlichkeit nämlich nicht entgegen.

Die Auffassung des Amtsgerichts München kann zwar als sehr streng erachtet werden, dennoch ist sie richtig, da die Beschuldigte ihrer Aufklärungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

Die richtige Vorgehensweise bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer

Es geht bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht immer nur um Schadensbegrenzung – also um eine Reduzierung der geforderten Summe oder darum eine weitere Abmahnung oder Abmahnungen wegen anderer Werke zu verhindern oder Forderungen sogar gänzlich zurückzuweisen. Vielmehr geht es darum bestehende Argumente widerspruchsfrei vorzutragen, da Sie andernfalls Gefahr laufen sich bei ihrer Verteidigung zu verstricken, die Streitigkeit zu verlieren und sämtliche Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen zu müssen. Bei einer von Waldorf Frommer oder anderer Kanzleien erstellten Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, ist es daher stets empfehlenswert, anwaltlichen Rat einzuholen.

Wann haften Sie nicht für eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Sie, als Inhaber des Internetanschlusses, sind immer die erste Anlaufstelle bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die abmahnende Kanzlei kann lediglich ihre Person ermitteln und den Tatverdacht daher zunächst ausschließlich gegen Sie aussprechen. Bei Ihnen und ihrem Internetzugang verhält es sich wie bei einem Fahrzeughalter und dessen Kennzeichen am Auto. Die Kennzeichen können nur mit dem Fahrzeughalter in Verbindung gebracht werden, lassen aber keine Rückschlüsse auf sonstige Nutzer des Pkws zu. Anders als im Straßenverkehr gibt es bei Verletzungen über den Internetanschluss aber eine Täterschaftsvermutung. Es wird im vermutet, dass Sie für die Rechtsverletzung verantwortlich sind. Sie können die Vermutung aber widerlegen.

Für die Kosten einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung müssen Sie also nicht immer persönlich haften. 

Sie haften grundsätzlich nicht, wenn

  • Sie der gerichtlich geforderten sekundären Darlegungslast genügen;
  • die Urheberrechtsverletzung durch einen Minderjährigen verursacht wurde, der von Ihnen belehrt wurde;
  • ein (volljähriger) Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung verursacht hat und sich dies ihrem Kenntnisbereich entzog
  • ein ausländischer Gast für die Verletzung verantwortlich ist.

Was also tun bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer?

Wenn Sie nun der Meinung sind, dass Sie Unterstützung benötigen, würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer behilflich sein dürfen. Wir beraten Sie zunächst im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung, in der wir Sie ebenfalls über das im Rahmen der Vertretung geforderte Pauschalhonorar für eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung informieren können.

Scheuen Sie sich also nicht, bei Abmahnungen von Waldorf Frommer und anderer Kanzleien, auf uns zuzukommen und uns anzurufen. Wir vertreten seit über zehn Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland und aufgrund der Vielzahl der von uns im Filesharing bearbeiteten Fälle, sind wir überzeugt, Ihnen ein faires Angebot anbieten und Sie nach Ihren Wünschen vertreten zu können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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