Abmahnung wegen Verwendung der geschützten Marke “Outlaw”

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns erreichte eine Abmahnung wegen angeblicher unerlaubter und gewerbsmäßiger Verwendung der Marke “Outlaw”, die die Rechtsanwaltskanzlei Mirco Lehr für den Markeninhaber Yüksel Düzgün ausgesprochen hat. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe eine Markenrechtsverletzung begangen, indem er Kleidung mit dem Aufdruck „Outlaw“ im Internet, etwa bei Spreadshirt, zum Kauf angeboten habe.

Geschütze Unionsmarke „Outlaw“

Rechtsanwalt Mirco Lehr trägt vor, sein Mandant Yüksel Düzgün sei ausschließlicher Inhaber der geschützten Unionsmarke „Outlaw”, Unionsmarkennummer 010994929 für Waren- und Dienstleistungen der Klassen 18, 24 und 25. Sein Mandant habe gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung und Rückruf gem. §§ 14 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6, 18 Abs. 1, 19 Abs.1 MarkenG, 242 BGB.

Angeblicher Fall der Doppelidentität

In der Abmahnung wird geltend gemacht, dass ein Fall der Doppelidentität vorläge. Was ist die Doppelidentität? Der Begriff nimmt Bezug auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG: „Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt“. Dies bedeutet, dass dem Abgemahnte vorgeworfen wird, dass die von ihm verwendete Marke identisch mit der Marke von Yüksel Düzgün sei und gleichzeitig die Marke vom Abgemahnten auf einer Ware genutzt worden sei, für Yüksel Düzgün seine Marke hat eintragen lassen.

Wie ist die Rechtslage?

Ob tatsächlich eine Markenverletzung gegeben ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Zu Motiven auf T-Shirts gibt es aber wichtige Rechtsprechung:

Die Bewertung der Frage, ob der Verkehr ein auf der Vorderseite eines Bekleidungsstückes großflächig angebrachtes Motiv als produktbezogenen Hinweis auf die Herkunft (= Markenverletzung) oder als bloßes dekoratives Element (= keine Markenverletzung) auffasst, hängt unter anderem von der Art der Platzierung des Aufdrucks und den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (KG Beschl. v. 7. 6. 2011 - 5 W 127/11, BeckRS 2011, 16729, beck-online). Denn anders als bei eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken geht der Verkehr bei Bildern, Motiven, Symbolen und Wörtern auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis (BGH, GRUR 2018, 932, Rn. 18, #darferdas?).

Forderungen von Rechtsanwalt Mirco Lehr im Namen von Yüksel Düzgün

Rechtsanwalt Mirco Lehr fordert im Namen von Yüksel Düzgün:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft und Rechnungslegung bezüglich der Benutzung der Unionsmarke „Outlaw“ (etwa bezüglich des erwirtschafteten Umsatzes)
  • Ersatz von Rechtsanwaltskosten zu einem Gegenstandswert von 50.000 Euro
  • das Anerkenntnis, dass der Abgemahnte seinem Mandanten Schadensersatz zu zahlen hat und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes.

Abmahnung nicht aussitzen…

Abgemahnte sollten ein solches Abmahnschreiben weder aussitzen noch unbedacht reagieren. Gibt der Abgemahnte etwa unter zeitlichem und finanziellem Druck die geforderte Erklärung ab, bindet er sich für 30 Jahre. Ein Vorgehen gegen die Forderungen von Yüksel Düzgün ist dann sehr schwierig. Reagiert der Abgemahnte nicht innerhalb der gesetzten Frist, droht die Einleitung eines teuren Gerichtsverfahrens. In Markensachen sind die Streitwerte in der Regel sehr hoch, sodass auch die wegen einer Klage entstehenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren hoch liegen.

… sondern zeitnah Anwalt aufsuchen

Abgemahnten zu raten, zeitnah einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. Wichtig ist, dass der Rechtsanwalt Erfahrung auf dem Gebiet der markenrechtlichen Abmahnungen hat. Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven haben Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet bereits in unzähligen Verfahren Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung begleitet. 

Dadurch kennen die Fachanwälte nicht nur die regelmäßig auftretenden Rechtsfragen, sondern häufig bereits die Abmahnung der Gegenseite.

Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Fachleute in Anspruch. Gerne können Sie uns vorab die Abmahnung per Email oder Fax zusenden, sodass wir uns die Abmahnung vor unserem Telefongespräch anschauen können.

Sie erreichen uns unter:

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht  |  Direkthilfe-Formular: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema