Abmahnung WENN GmbH durch Rechtsanwälte Denecke, Priess & Partner

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Aktuell liegt uns eine urheberechtliche Abmahnung der Kanzlei Denecke, Priess & Partner aus Berlin für die Firma WENN GmbH zur Überprüfung vor.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Gegenstandswert wird mit 6.6.00 € beziffert, so dass nach Auffassung der Rechtsanwälte Denecke, Priess & Partner 612,80 € an Rechtsanwaltskosten zu erstatten sind. Zusätzlich soll der Abgemahnte 270 € Schadenersatz entsprechend der MFM Honorartabelle zahlen. Und nochmals 270 € Schadenersatz dafür, dass der Urheber nicht genannt wurde.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der WENN GmbH erhalten haben raten wir Ihnen folgendes.

  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen
  • Keine voreiligen Zahlungen
  • Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Nach unserer Auffassung sind die Forderungen – sofern sie dem Grunde nach überhaupt berechtigt sind – zumindest der Höhe nach überzogen.

Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.

Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich bei Abmahnungen im Urheberrecht.

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder Kontaktaufnahme per E-Mail.


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