Abmahnung: Zierhut IP für die Zapf Creation AG

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Ihr Anwalt 24 RA-AG vor, die für die Zapf Creation AG aus Rödental unter der Bezeichnung Zierhut IP tätig werden. Wir haben bereits über eine solche Abmahnung berichtet, vgl. https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-zapf-creation-ag-und-zierhut-ip/

Gegenstand der Abmahnung der Zapf Creation AG

Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „BABY born“, die unter der Nummer 002468346 beim EUIPO als Wortmarke für die Nizza-Klassen 25 und 28 eingetragen sei. Der Vorwurf der Zapf Creation AG richtet sich vorliegend auf ein Angebot über Puppenbekleidung auf der Verkaufsplattform www.eBay.de (Nizza-Klasse 28 – Zubehör für Spielzeugpuppen) unter Verwendung des o. g. Zeichens. Durch die unerlaubte Verwendung soll der abgemahnte Händler die Marke der Zapf Creation AG verletzt haben. Die „Zierhut IP“ fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 200.000,00 EUR.

Reaktion auf die Abmahnung 

Unterzeichnen Sie keinesfalls die beiliegende Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich zuvor in jedem Fall beraten. Sollte tatsächlich ein markenrechtlicher Verstoß vorliegen – und dies ist bei markenrechtlichen Abmahnungen keineswegs immer der Fall, sodass zunächst in jedem Fall eine Prüfung durch einen versierten (Fach-) Anwalt erfolgen sollte – und ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, sollte dieses in jedem Fall zuvor aus mehreren Gründen modifiziert werden!

Gleichzeitig sollte die geforderte Auskunft nur mit anwaltlicher Begleitung abgegeben werden.

Den angesetzten Gegenstandswert halten wir für übersetzt.

Aller Voraussicht nach wird – wie in solchen Fällen üblich – nachträglich noch Schadenersatz gefordert werden, der auf Grundlage der Auskunft berechnet wird.

Rufen Sie die Gegenseite nicht selbst an. In einem solchen Gespräch besteht keine Waffengleichheit. Es ist in der Vergangenheit schon wiederholt vorgekommen, dass Aussagen, die der Abgemahnte als Verteidigung getätigt hatte, eben diese in hohem Maße erschwerten.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte 

Wir sind eine u. a. auf das Markenrecht ausgerichtete Kanzlei. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/



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