Abmahnungen bei Amazon

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Neben eBay können auch bei Amazon Waren über das Internet verkauft werden. Auch viele gewerbliche Händler haben Amazon als Plattform für sich entdeckt. Auch wie bei eBay besteht aber hier für die Verkäufer die Gefahr, Abmahnungen zu kassieren.

Die Gefahren lauern auch bei Amazon bei Verstößen gegen die Informationspflichten des Händlers, Widerrufsbelehrung, AGB, Händlerinformationen sowie gegen die Preisangabeverordnung.

Das Problem wird für die Verkäufer dadurch verstärkt, dass Amazon die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erschwert. So besteht z.B. nicht die Möglichkeit bei den Verkaufspreisen „inkl. MwSt." anzufügen. Auch die Einbeziehung von AGB und Impressum wird beschränkt. Aufgrund dieser Hürden werden viele Abmahnungen gegen Amazon-Händler versandt.

Als Ausweg wird so u.a. vorgeschlagen, Zusätze hinter den Verkäufernamen anzugeben (z.B. „Preise inkl. MwSt., Impressum und AGB finden Sie unter Verkäufer-Hilfe"). Dies geht aber auch nur, wenn die Länge des Verkäufernamens dies zulässt.

Des Weiteren sollte von der Möglichkeit gebraucht gemacht werden, das Feld „Widerrufsbelehrung und weitere Verkäuferinformationen" zu aktivieren sowie die „Anmerkungen" zu nutzen.

Um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen sollte der eigene Amazon-Shop rechtlich überprüft werden. Falls eine Abmahnung bereits ausgesprochen wurde, sollte eine Unterlassungserklärung keinesfalls übereilt abgegeben werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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