eBay-Verkauf rechtssicher gestalten: Was bei AGB, Versand und Widerruf zu beachten ist

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Der Onlinehandel über Plattformen wie eBay ist für viele Gewerbetreibende ein lukrativer Vertriebsweg. Doch aktuell sorgt eine neue Abmahnwelle für Verunsicherung unter Händlerinnen und Händlern. Besonders im Fokus: fehlende oder unklare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unzureichende Angaben zu Versandbedingungen und Rücksendekosten. Wer hier nicht aufpasst, riskiert teure Abmahnungen – selbst bei kleinen Versäumnissen.

Was ist das Problem?

Viele eBay-Händler unterschätzen, dass sie beim gewerblichen Verkauf denselben Informationspflichten unterliegen wie klassische Online-Shops. Die häufigsten Abmahngründe sind derzeit:

Fehlende oder fehlerhafte AGB
 Viele Verkäufer übernehmen Mustertexte oder verzichten ganz auf AGB. Das ist riskant, denn fehlerhafte Klauseln – z. B. zur Gewährleistung, zum Eigentumsvorbehalt oder zur Vertragsbeendigung – sind rechtlich angreifbar.

Unklare Versandbedingungen
Es muss klar geregelt sein, wer die Versandkosten trägt, ob Versand ins Ausland möglich ist, und welche Lieferzeiten gelten.  

Keine oder unklare Regelungen zu Rücksendekosten im Widerrufsfall
Nach dem Gesetz trägt grundsätzlich der Verbraucher die Rücksendekosten, wenn der Unternehmer ihn ordnungsgemäß darüber informiert. Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Verkäufer auf den Kosten sitzen.

Wie ist die Rechtslage?

Gewerbliche eBay-Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, verbraucherschützende Informationspflichten vollständig und korrekt zu erfüllen. Grundlage sind insbesondere:

  • § 312 ff. BGB (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen)
  • Art. 246a EGBGB (Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr)
  • § 5 DDG (Impressum)

Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, können Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände abmahnen. Das kann nicht nur hohe Anwaltskosten verursachen, sondern verpflichtet oft auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was kann ich tun?

AGB rechtssicher erstellen (lassen):
Verwenden Sie keine kostenlosen Muster aus dem Internet. Lassen Sie Ihre AGB von einer fachkundigen Person individuell erstellen – angepasst an Ihre konkreten Produkte und Verkaufskonditionen.

Versandbedingungen klar formulieren:
Geben Sie Lieferzeiten, Versandarten und alle Kosten transparent an – auch für Auslandslieferungen.

Widerrufsinformation und Rücksendekosten korrekt regeln:
Nutzen Sie aktuelle, rechtssichere Mustertexte (z. B. von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt) und ergänzen Sie diese um klare Angaben zu den Rücksendekosten.

Angaben regelmäßig prüfen:
Rechtsprechung und Gesetzeslage ändern sich regelmäßig. Aktualisieren Sie Ihre Rechtstexte mindestens einmal jährlich – oder wenn es neue Entwicklungen gibt.

Unser Rechtstipp:

Prävention ist der beste Schutz. Lassen Sie Ihre eBay-Angebote, Rechtstexte und allgemeinen Verkaufsbedingungen regelmäßig anwaltlich prüfen. So vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen und treten gegenüber Ihren Kunden professionell auf.

Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, reagieren Sie nicht vorschnell – insbesondere nicht durch die ungeprüfte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. In vielen Fällen lässt sich der Schaden durch anwaltliche Unterstützung erheblich begrenzen.

Wie können wir helfen?

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

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Foto(s): pixabay

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