Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für das Filmwerk Mr. Nobody i. A. v. Tele München Fernseh GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet i. A. der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesell.  Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Mr. Nobody“ durch Filesharing auf sogenannten Tauschbörsen. Gefordert werden nach wie vor die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatzes als Vergleichsangebot i. H. v. 815,00 €.

Nach einer ersten Überprüfung der neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bestehen diesseits zumindest Zweifel, ob die in dem sein 09.10.2013 in Kraft getretenen „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ aufgestellten Pflichten tatsächlich in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer umgesetzt wurden. Unsere rechtliche Prüfung hat mehrere Angriffspunkte ergeben.

Nach § 97a Abs. 2 Satz 2 UrhG ist eine Abmahnung die nicht die Informationspflichten des § 97a Abs. 2 Satz 1 erfüllt unwirksam und die Abmahnten haben nun grds. bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung nach § 97 IV UrhG einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsverteidigungskosten!

Gerne überprüfen wir für Sie die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung und sind für ein persönliches Gespräch erreichbar unter 030/206 269 24

Bewahren Sie Ruhe  - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Ich verteidige Filesharing-Abgemahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Rechtsanwältin Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema