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Abmahnungen durch die Diekmann Rechtsanwälte für Herrn Christian Kraus wegen Desinfektionsmitteln

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Aktuell vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung der Kanzlei Diekmann Rechtsanwälte aus Hamburg, ausgesprochen durch Herrn Christian Kraus aus Pforzheim, erhalten haben. 

Gegenstand der Abmahnungen sind Onlineangebote unserer Mandanten auf eBay, bei denen neben klassischen Wettbewerbsverstößen fehlende Pflichtangaben bei dem Angebot von Desinfektionsmitteln gerügt werden. 

Insoweit wird gerügt, dass es sich bei Desinfektionsmitteln um Biozidprodukte handelt. Insofern müssten nach einer Vorschrift der Biozid-Verordnung entsprechende Warnhinweise erteilt werden. Ferner wurde in einer uns vorliegenden Abmahnung gerügt, dass die Bewerbung mit „Parfümfrei, hautverträglich und rückfettend“ eine Verharmlosung und ebenfalls ein Verstoß gegen Artikel 72 Biozid-Verordnung darstellt. 

In den uns vorliegenden Abmahnungen wird von den Abgemahnten einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung gefordert. Bei den uns vorliegenden Abmahnungen liegen die Streitwerte zwischen 10.000,00 € und 35.000,00 €, was Kosten der Rechtsverfolgung zwischen 887,03 € sowie 1.474,89 € entspricht. 

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen:

Grundsätzlich sollten die einzelnen Verstöße naturgemäß zunächst überprüft werden. Es wird davon abgeraten, die strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft, ggf. sogar ohne Abstellung der zunächst gerügten Punkte abzugeben. Im Regelfall bietet sich hier die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung an. Erfahrungsgemäß können auch die geltend gemachten Beträge reduziert werden.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, lassen Sie uns diese unverbindlich für eine erste kostenlose Einschätzung zukommen. Wir rufen Sie sodann unmittelbar und schnell zurück. Senden Sie uns die Abmahnung per E-Mail. 


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