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Abmahnungen von Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH

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Die Universum Film GmbH ist Rechteinhaberin an zahlreichen Filmwerken und hat die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer beauftragt, Anschlussinhaber wegen der Verbreitung von Filmen über Internet-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) abzumahnen. Aktuell betroffen sind die Titel „London Has Fallen“, „The Transporter Refueled“ und „The Hateful Eight“.

Forderung: Unterlassung und Schadensersatz

Waldorf Frommer fordert für Universum Film die Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung und die Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz. Dabei werden für einen Film 915 Euro verlangt (700 Euro Schadensersatz und 215 Euro Rechtsanwaltsgebühren).

Warum erhalte ich eine Abmahnung?

Es wurde ermittelt, dass über den auf ihren Namen gemeldeten Internetanschluss der betreffende Filmtitel über eine Internettauschbörse, zumeist bittorrent, angeboten wurde. Das heißt noch lange nicht, dass Sie auch für diese behauptete Rechtsverletzung verantwortlich sind.

Die richtige Reaktion

Es gilt zunächst Ruhe zu bewahren. Setzen Sie sich nicht mit Waldorf Frommer in Verbindung, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten. Zahlen Sie nicht und unterschreiben Sie die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht. Ich biete Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

Dabei ist zunächst zu prüfen, ob eine Haftung überhaupt besteht. In zahlreichen Fällen kann Ihre Haftung vollständig entfallen; dies gilt insbesondere dann, wenn Dritte zum angegebenen Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu Ihrem Internetanschluss hatten. Bereits im kostenlosen Telefonat erhalten Sie von mir eine konkrete Handlungsempfehlung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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