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Abmahnungen wegen Filesharing

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Seit Jahren werden Internet-Nutzer abgemahnt, die über Tauschbörsen illegal Filme, TV-Serien, Musikalben oder Computerspiele angeboten haben. Dabei fordern große Medienkonzerne über ihre Anwälte nicht selten Schadensersatz in vierstelliger Höhe und die Erklärung, zukünftig keine weiteren Urheberrechtsverletzungen zu begehen (Unterlassungserklärung). Zur Zeit mahnen die auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien wie Waldorf Frommer oder Sasse & Partner massenhaft Internet-Anschlussinhaber ab, wobei der Fokus auf aktuellen TV-Serien wie „The Big Bang Theory“ oder „Homeland“ und Filmen wie „Godzilla“ oder „Need for Speed“ liegt.

Ich möchte kurz darstellen, welche Punkte zu beachten sind, wenn sich eine Abmahnung im Briefkasten befindet. Zunächst darf die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Die meisten der in Deutschland tätigen Abmahnkanzleien klagen regelmäßig auf die Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche. Die Kosten können dadurch um ein Vielfaches steigen.

Die Schadensersatzforderung und der ebenfalls geforderte Ersatz der Anwaltsgebühren sind ebenso wie die geforderte Unterlassungserklärung anwaltlich zu prüfen. Regelmäßig sind die Geldforderungen zu hoch oder richten sich an den falschen Adressaten. Denn abgemahnt wird immer der Inhaber des Internet-Anschlusses, auch wenn er unter Umständen die Tat nicht begangen hat. Bei der geforderten Unterlassungserklärung handelt es sich um ein Schuldeingeständnis ohne Einschränkung, welches lebenslang bindet. Auch wenn alle Forderungen der Gegenseite erfüllt werden, stellt sich oft keine Ruhe ein, im Gegenteil steigt durch ein solches Handeln die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Schließlich rate ich auch von der schnellen Hilfe aus Internetforen oder sonstigen Ratgebern ab. Die im Internet kursierenden Muster von modifizierten Unterlassungserklärungen können die Eigenarten Ihres Einzelfalles nicht abbilden und bedürfen der Anpassung durch einen Fachmann. Auf der Gegenseite handeln 100-prozentige Profis, welche große Medienkonzerne vertreten. Lassen auch Sie sich von einem Anwalt beraten, der Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen hat. Unter 0151/ 648 28 748 stehe ich Ihnen auch am Wochenende gerne für eine kostenlose Ersteinschäzung zur Verfügung.


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