Abmahnwelle Hyundai: Unabhängige Händler erwähnten Herstellergarantie

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Im Jahr 2017 legte Hyundai fest, dass die 5-Jahres Garantie nur bei einem in Europa stattfindenden Verkauf an den Endkunden durch einen „autorisierten Hyundai Vertragshändlern“ gelte.

Darauffolgend mahnt die Hyundai Motor Deutschland GmbH seit 2019 freie Händler ab, die sich auf die 5-jährige Herstellergarantie Hyundai’s beziehen. Dabei fordert Hyundai die Händler zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Wird einer solchen Aufforderung nicht nachgekommen, geht Hyundai häufig im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die Händler vor.


Zulässigkeit dieser Abmahnungen ist zweifelhaft

Zwar gab das Landgericht Hamburg in zahlreichen Verfahren den einstweiligen Verfügungen von Hyundai statt und führte aus, dass es sich bei dem Hinweis auf die Herstellergarantie durch einen freien Autohändler um eine Irreführung handle. Dabei bezieht sich das Gericht auf die Garantievereinbarung.

Es ist allerdings zweifelhaft, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist. Gemäß den europarechtlichen Regelungen zum Kartellrecht ist es nicht erlaubt, Einschränkungen beim Verkauf von EU-Neufahrzeugen durch Vermittler aber teilweise auch durch freie Händler ohne Vermittlungsmandat vorzunehmen.

Darüber hinaus wird im Eilverfahren, wie dies hier vor dem Landgericht Hamburg erfolgte, nicht die Gegenseite angehört. Deshalb ist noch offen, ob die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ebenso für Hyundai ausfallen würde.


Wie sollten Händler auf diese Situationen reagieren?

Wenn ein freier Händler eine Abmahnung von Hyundai erhält, sollte er die dort enthaltene Unterlassungserklärung nicht leichtfertig unterschreiben. Hier empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt, der im Wettbewerbsrecht spezialisiert ist, zu Rate zu ziehen. Dieser kann die Abmahnung prüfen und ihnen dann ein weiteres Vorgehen empfehlen.

Außerdem kann der Rechtsanwalt bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung einen Widerspruch gegen diese einlegen.


Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Wettbewerbsrecht und hilft Ihnen gerne weitere.

Foto(s): Pexels - Stephan Müller

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