Abofalle: Zentrales Gewerbeverzeichnis ZGV AG Berlin | Formular für Eintragung erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Das „Zentrale Gewerbeverzeichnis“ sowie die „ZGV AG Berlin“ sind für das Versenden von massenhaften Trickformularen an kleine und junge Unternehmer bekannt. Sie verfolgen dabei das Ziel, diese in eine Abofalle tappen zu lassen.

Unbekannter Betreiber

Besonders bei dieser Abofalle ist, dass in keinem Handelsregister das Unternehmen „Zentrales Gewerbeverzeichnis“ oder eine „ZGV AG Berlin“ eingetragen ist. Das Unternehmen versucht also, seine Identität zu verschleiern.

Die Masche: scheinbehördliches Schreiben

Der Brief, den das Unternehmen vielfach verschickt, lässt aufgrund der Aufmachung vermuten, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt. Allein die Überschrift „Zentrales Gewerberegister“ in Verbindung mit dem Bundesland oder der entsprechenden Region des angeschriebenen Unternehmers lässt vermuten, dass es sich dabei um einen Brief einer Behörde handelt, welcher seine Richtigkeit hat und beantwortet werden muss. Weiter verstärkt wird dieser Eindruck durch einen Zahlenstrichcode und die Tatsache, dass die meisten Angaben bereits vorgedruckt sind. Diese werden selbstverständlich schlichtweg aus dem öffentlich zugänglichen Handelsregister gezogen.

Vertragsschließung per Formular

Bei dem Formular handelt es sich in der Realität jedoch um ein Angebot zum Vertrag über die Veröffentlichung der Unternehmens-Kontaktdaten unter www.zentrales-gewerbeverzeichnis.info zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 780,00 €. Dies ergeht aus dem Kleingedruckten neben dem Formular. Aus den AGB lässt sich zusätzlich lesen, dass die Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre beträgt, das bedeutet, dass sich eine Mindestforderung in Höhe von 1.560,00 € ergibt.

In einem Beitrag zu Abofallen bei Registereinträgen haben wir Ihnen bereits erklärt, wie Sie sich am besten verhalten sollen. Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie weitergehende Fragen haben oder bereits in diese Abofalle getappt sein!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema