Absage an „Rundum-sorglos-Mentalität“

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Vor kurzem wurden vor dem Landesgericht Innsbruck mehrere Mitarbeiter der Tuxer Bergbahnen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, weil sich im Winter 22/23 im Gletschergebiet mehrere tödliche Skiunfälle ereignet hatten und die Piste nicht von ihnen gesperrt worden war.

Diese Entscheidung verdient in mehrerer Hinsicht Beachtung. Das Gericht hat trotz scharfem „Gegenwind“ vor allem in der deutschen und alpenfernen Presse klar bestimmt, wo nach seiner Ansicht die Haftung der Skigebietsbetreiber aufhört und wo die Eigenverantwortung beginnt.

Auch wenn man die gesamte Wintersport-Politik im Bundesland Tirol sehr kritisch sehen und die manchmal unheilige Allianz von Politik, Fremdenverkehrsindustrie und Wintersport anprangern kann, so müsste selbst der unerbittlichste „Skihasser“ zugeben, dass es Grenzen der Risiko-Delegierung gibt, die sich aus der grundsätzlichen Verantwortung für das eigene Dasein ergeben.

Die junge Holländerin, die am Neujahrstag 2023 im Skigebiet ums Leben kam, war auf einem völlig vereisten Hang ins Rutschen geraten, unter dem seitlichen Sicherungsnetz durchgerutscht und an einen Baum geprallt.

Das ist sicher traurig, bedauerlich und letztlich eine Auswirkung des ziemlich außer Kontrolle geratenen Ski-Circus in Regionen, die noch von wenigen Jahrzehnten nur von denen gefahrlos betreten werden konnten, die über gute hochalpine Erfahrungen verfügten.

Tatsächlich sagte der Freund der Verunglückten (!) aus, dass sie bis zu dem Sturz ausschließlich in holländischen Skihallen gefahren war.

Der Gutachter wiederum stellte fest, dass das Material der Skiläuferin „völlig unzureichend“ war, was höchstwahrscheinlich auf stumpfe oder schlecht präparierte Kanten hindeutet.

Dass ein Befahren einer vereisten Piste so zum lebensgefährlichen Unterfangen wird, dürfte sich von selbst verstehen.

Überträgt man den Fall etwa auf den Straßenverkehr, so wären die Mitarbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeklagt worden, weil ein Fahranfänger ohne nennenswerte Praxis mit abgefahrenen Reifen auf einer winterlich zugefrorenen Straße mit überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und dort zu Tode gekommen ist.

Mehr als unwahrscheinlich, dass dieses Verhalten anders als mit dem Verweis auf die eigene Schuld des Fahrers, höchstwahrscheinlich noch mit einer Bemerkung zu den Gefahren des Autoverkehrs im Allgemeinen kommentiert worden wäre.

Es ließen sich leicht noch weitere Beispiele finden bei anderen Sportarten, bei Tätigkeiten des allgemeinen Lebens, welche gefahrgeneigt sind und bei denen Menschen mit genügend selbstkritischer Distanz äußerst vorsichtig zu Werke gehen, weil sie sonst ihr eigenes Leben oder ihre Gesundheit riskieren.

Nur beim Wintersport und den damit verbundenen Unglücksfällen sind sich plötzlich alle einig, dass allein das ruchlose Verhalten der beteiligten Akteure (siehe oben) dafür verantwortlich sein kann. Ohne sich auch nur eine Sekunde zu überlegen, ob die Unfähigkeit zur eigenen Selbsteinschätzung im Verbund mit Blick auf die Alpen als riesige, gefahrbefreite Party-Zone vielleicht die eigentliche Ursache darstellt.

Dies, obwohl mehrere Jahrzehnte massiver Bewerbung der Skigebiete zusammen mit der unausgesprochenen Schnee-Garantie sicherlich ihr übriges dazugetan und den hochalpinen Bereich als grundsätzlich lebensfeindliche Umgebung völlig vergessen gemacht haben.  


Andreas Pflieger  

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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