Abschalteinrichtungen im Dieselskandal: EuGH gibt lang erwarteten Termin für Urteil bekannt

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den lang erwarteten Termin für das Urteil in Sachen Abschalteinrichtungen angekündigt (Aktenzeichen C-693/18). Am 17. Dezember 2020 sollen die Richter in Luxemburg endlich die Frage klären, ob Abschalteinrichtungen wie beispielsweise das sogenannte »Thermofenster« in Motoren zulässig sind oder nicht. Techniken wie diese werden in Millionen von Dieselfahrzeugen angewendet, unter anderem in Pkw von VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, Mercedes-Benz und BMW. 

Abschalteinrichtungen: EuGH-Urteil lang erwartet

Automobilhersteller und auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sehen Techniken wie das »Thermofenster« als legal an, da sie ihrer Meinung nach dem Motorschutz dienen. Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Abschalteinrichtungen wie etwa die Zykluserkennung. Nach wie vor sind Unternehmen und Behörde aber eine Antwort auf die Frage der Notwendigkeit einer Vorrichtung wie dieser schuldig. So ist VW in jüngsten Verfahren der Aufforderung des Gerichts, die Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen darzulegen, nicht nachgekommen. Auch Daimler hat sich bisher davor gedrückt, technische Details von Fahrzeugen und der Motorsteuerung preiszugeben, und hat sich auf Geschäftsgeheimnisse berufen. 

Angeblicher Motorschutz

Nehmen wir das »Thermofenster« als Beispiel: Mit diesem Begriff bezeichnen die Automobilhersteller den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung des Motors optimal arbeitet. Dieser liegt – je nach Fahrzeug – etwa zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Ist es wärmer oder kälter als der genannte Temperaturbereich, wird die Abgasreinigung laut Hersteller zum Schutz des Motors gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Allerdings ist es in Deutschland so, dass die durchschnittliche Temperatur in nur drei Monaten des Jahres über 15 Grad Celsius lag.  

Fahrzeuge halten Grenzwerte nur auf Prüfstand ein 

Konkret bedeutet dies: Die gewünschten Ergebnisse der Abgasrückführung liegen neun Monate des Jahres nicht vor. In diesen Monaten werden die Grenzwerte der Stickoxid-Emissionen teilweise weit überschritten. Auffällig ist dabei, dass bei Emissionstests auf den Prüfständen Temperaturen von über 20 Grad vorherrschen. Somit werden also unter Prüfbedingungen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte beim Schadstoffausstoß eingehalten. Die Fahrzeuge halten also nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte ein, im Straßenverkehr die meiste Zeit des Jahres aber nicht. 

Verbraucherschützer: Begriff »Thermofenster« irreführend

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Der Begriff ›Thermofenster‹ ist nichts anderes als eine Erfindung der Automobilindustrie. Wir halten diese Bezeichnung für völlig verharmlosend, da es sich hier in Wirklichkeit um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung handelt. Außerdem muss ganz deutlich gesagt werden, dass dies nur eine von mehreren Abschalteinrichtungen ist, die nicht nur wir als illegal betrachten.« 

EuGH-Gutachten: Abschalteinrichtungen wie diese sind illegal

Bereits im April 2020 hatte die damalige Generalanwältin Eleanor Sharpston in einem Gutachten erklärt, dass solche Techniken bei der Abgasreinigung unzulässig seien. Diese könnten ausnahmsweise nur genehmigt werden, wenn »die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten«. Somit ist vom EuGH ein verbraucherfreundliches Urteil zu diesem Thema zu erwarten, da die Luxemburger Richter erfahrungsgemäß den Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft folgt. 

EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen sorgt für Klarheit

»Wir als Verbraucherkanzlei warten schon lange auf dieses Urteil«, so Dreschhoff. »Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit unzähligen Verfahren zu dem Thema, und bisher fielen die Urteile oft unterschiedlich aus. Jetzt hat der EuGH die Chance, hier endlich für Klarheit zu sorgen. Außerdem könnte Fahrzeugherstellern endlich die Möglichkeit genommen werden, die EU-Verordnung zum Schutz von Motorbauteilen nach ihrem Gutdünken auszulegen.« 

BGH-Verfahren gegen Daimler kürzlich geplatzt

Das aktuelle Verfahren vor dem EuGH dreht sich um ein Dieselfahrzeug von VW, aber auch andere Fahrzeughersteller haben sich Abschalteinrichtungen wie das »Thermofenster« zunutze gemacht. Vor dem BGH sollte vor wenigen Tagen ein Verfahren gegen die Daimler AG zu diesem Thema beginnen, jedoch war dieser Termin kurzfristig geplatzt, da der Kläger die Klage zurückgezogen hatte. Ein weiterer Termin für ein Verfahren gegen Daimler wurde für März 2021 angesetzt. 

Dieselfahrer sollten jetzt handeln

BRR-Verbraucheranwalt Helmut Dreschhoff rät Dieselfahrern, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. »Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen sehr gut, egal ob gegen VW, Audi, Mercedes, BMW oder andere. Beispielsweise hat keiner der Hersteller die Nutzung des ›Thermofensters‹ bestritten.« 

Wir helfen Ihnen! 

Ist Ihr Fahrzeug auch vom Dieselskandal betroffen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Auf www.diesel-gate.com können Sie ganz bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Gern können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!  



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